Alternativkonzepte – Raum für neue Lösungen
In 80 % der Fälle wird der Brandschutz mit Standardmassnahmen gewährleistet. Dabei sind die Massnahmen 1:1 aus den Brandschutzvorschriften abgeleitet. Mit Alternativkonzepten lassen sich auch andere Lösungen umsetzen, die die betrieblichen Voraussetzungen besser erfüllen und die Wirtschaftlichkeit nicht beeinträchtigen.
Alternativkonzepte sind in den Brandschutzvorschriften BSV 2015 fest verankert. Sie werden immer als Einzellösung beurteilt. Damit die Brandschutzbehörde ein Alternativkonzept bewilligt, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser belegt, dass die Schutzziele des Brandschutzes mit den alternativen Massnahmen erreicht werden, siehe dazu Fachthema Nachweise.
Zwei Beispiele für Alternativkonzepte
Ein Tragwerk muss gemäss den Brandschutzvorschrifteneine gewisse Feuerfestigkeit aufweisen. Mit einer Sprinkleranlage als kompensatorische Massnahme kann die vorgeschriebene Feuerfestigkeit um 30 Minuten reduziert werden.
Ein Sportstadion wird von wesentlich mehr Personen genutzt als ein einfaches Bürogebäude. Ab einer gewissen Nutzerzahl müssen Entrauchungs- und Evakuationskonzepte vorgelegt werden. Diese werden mit Ingenieurmethoden wie Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen verifiziert. So können die baulichen Brandschutzmassnahmen individuell für das Objekt optimiert werden.