Nachweisverfahren – Grundsätze und Prozess
Bei Lösungen, die von den Standardkonzepten abweichen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Schutzziele erfüllt sind. Die Brandschutzbehörde entscheidet, wie umfangreich der Nachweis zu führen ist.
Bei 80 % der Bauten wird der Brandschutz mit einem Standardkonzept sichergestellt. Die Massnahmen sind 1:1 aus den Brandschutzvorschriften abgeleitet. In einigen Fällen, z. B. bei denkmalgeschützten Bauten, bieten sich alternative Lösungen, sogenannte Alternativkonzepte an.
Bei jeder Abweichung vom Standardkonzept muss ein Nachweis erbracht werden. Die Anwendung von Nachweisverfahren führt zu einer erhöhten Verantwortung der Beteiligten bezüglich der Qualitätssicherung.
Zuständig ist die Brandschutzbehörde
Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Zulässigkeit des vorgesehenen Nachweis-verfahrens und die Erfüllung der Nachweise. Sie prüft die brandschutzrelevanten Konzepte und Nachweise auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität.
Prozess eines Nachweisverfahrens
Ein Nachweisverfahren richtet sich grundsätzlich nach den Phasen des Baufortschritts.
- Vorstudie: Abklärung, ob ein oder mehrere Nachweisverfahren nötig sind, und Festlegen des weiteren Vorgehens
- Projektierung: Erstellen von einem oder mehreren Brandschutzkonzepten und Genehmigung durch die Brandschutzbehörde
- Ausschreibung: Überprüfen der Spezifikationen durch Fachpersonen, Prüfen von Angeboten auf Konzeptkonformität
- Realisierung: Überwachung der Ausführung. Bei Abweichungen vom Konzept muss erneut ein Nachweis erbracht werden.
- Bewirtschaftung: Eigentümer und Nutzer sind verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. Bei Renovierungen oder Umbauten prüft die Brandschutzbehörde die Vereinbarkeit mit dem Konzept.
Abweichungen von den Phasen können von der Brandschutzbehörde bewilligt werden.
Nachweise müssen der Brandschutzbehörde in Form eines Berichts eingereicht werden. Darin sind zu jedem Prozessschritt alle Angaben enthalten, die zur Überprüfung und Beurteilung nötig sind.