Brandschutz richtig planen
Jedes Bauvorhaben muss von einem QS-Verantwortlichen Brandschutz begleitet werden.
Er ist Ansprechpartner für die Brandschutzbehörde, im Kanton Bern die Fachstelle Brandschutz der GVB.
Der QS-Verantwortliche: Aufgaben und Anforderungen
Seine Aufgaben umfassen:
- Erstellung und Eingabe aller erforderlichen Dokumente bei der Behörde
- Qualitätssicherung der Brandschutzmassnahmen von der Vorstudie über die Projektierung bis zur Realisierung
- Organisation von Abnahmen und allfälligen Tests
- Bescheinigung vor Bezug des Gebäudes, dass alle Brandschutzmassnahmen vollständig und mängelfrei umgesetzt sind
- Übergabe der Dokumente betreffend Wartung und Unterhalt an Eigentümer und Nutzer
Der QS-Verantwortliche Brandschutz braucht:
- gute Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und der behördlichen Abläufe,
- Fachkenntnisse für das Erstellen von Brandschutzplänen und -konzepten sowie für die projektspezifische Umsetzung der Brandschutzvorschriften,
- angewandtes Wissen in der Qualitätssicherung, z. B. Methoden, Einsatz von Hilfsmitteln wie Checklisten oder Anwendung von Stand-der-Technik-Papieren.
Ab QSS 2 muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine Ausbildung verfügen, die von der VKF anerkannt ist (Brandschutzfachmann VKF oder Brandschutzexperte VKF).
So gehen Sie vor – die Projektphasen
Projektorganisation
Projektorganisation aufsetzen
Die Bauherrschaft baut zusammen mit dem Gesamtleiter die Projektorganisation auf und bestimmt den QS-Verantwortlichen Brandschutz.
QSS1: In der Regel übernimmt der Gesamtleiter die Funktion des QS-Verantwortlichen Brandschutz.
QSS 2 bis QSS 4: Der QS-Verantwortliche Brandschutz verfügt über die Ausbildung zum Brandschutzfachmann VKF (QSS 2) resp. Brandschutzexperte VKF (QSS 3 und QSS 4).
Dokumentvorlagen im Word
- Nutzungsvereinbarung (dotx)
- Qualitätssicherungskonzept (dotx)
- Brandschutzkonzept (dotx)
- Einfache Brandschutzpläne (dotx)
- Brandschutznachweis (dotx)
Beispiel Mehrfamilienhaus: An einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus in Massivbauweise zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen für den Brandschutz aufbereitet werden müssen.
Vorstudie (1)
Nutzungsvereinbarung erstellen
Die Nutzungsvereinbarung ist die Projektgrundlage und gibt Planungssicherheit für alle Beteiligten. Sie sollte nur in Ausnahmefällen in den späteren Projektphasen geändert werden.
In der Nutzungsvereinbarung werden die Anforderungen der Bauherrschaft festgehalten.
Für den Brandschutz sollte eine separate Nutzungsvereinbarung erstellt werden. So können die Verantwortlichen gezielt nur diejenigen Dokumente unterschrieben, für deren Inhalt sie verantwortlich sind.
Die Nutzungsvereinbarung sollte einfach und für die Bauherrschaft verständlich geschrieben sein.
Inhalte der Nutzungsvereinbarung Brandschutz
- Daten zum Objekt und Projektbeschreibung inkl. Personenbelegung, geplanter Nutzungsdauer und Bauweise
- Vorgesehene Nutzungen: Ist es z. B. ein reines Wohnhaus oder wird auch eine Kinderkrippe im Gebäude geplant? Sind allenfalls weitere Nutzungen vorgesehen?
- Schutzziele Brandschutz
- Besondere Risiken und akzeptierte Risiken (Betriebssicherheit)
- Besondere Vorgaben der Bauherrschaft (Baustoffe, Konstruktion, Installationen etc.)
- Umfeld und Drittanforderungen
- Qualitätssicherung
Vorstudie (2)
Abklärung Machbarkeit Brandschutz
Bei den Abklärungen der Machbarkeit ist der Detaillierungsgrad grob. Darauf ist zu achten:
- Ist der Brandschutzplaner in das Projekt integriert? Wird er erst hinzugezogen, wenn die Planung weiter fortgeschritten ist, entstehen häufig unnötige Mehrkosten.
- Genügen die geplanten Fluchtwege den Anforderungen (Länge der Fluchtwege, Anzahl und Breite von Treppenhäusern und Ausgängen)?
- Gibt es Fragen, bei denen weitere Fachplaner miteinbezogen werden müssen?
Entwurf Brandschutzkonzept
Bei QSS 1 bis QSS 3 ist ein Brandschutzkonzept nicht gefordert, aber empfehlenswert.
Der Detaillierungsgrad ist gering. Der Entwurf umfasst:
- Konstruktions- und Baustoffkonzept
- Visuelle Darstellung der geplanten Umsetzung z. B. handschriftliche Brandschutzpläne
- Grobes Installationskonzept für die Haustechnik
- Stellen Sie die Brandschutzanforderungen mit HeurekaPlus zusammen.
- Besprechen Sie die Machbarkeit mit einem Brandschutzplaner.
- Stellen Sie Ihr Projekt der zuständigen Fachstelle Brandschutz vor.
Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis oder Bandschutzauflagen?
Das Brandschutzkonzept wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz erarbeitet und mit den Brandschutzplänen visualisiert. Ausgehend davon erstellt der QS-Verantwortliche Brandschutz den Brandschutznachweis, der die notwendigen Massnahmen bestätigt.
Nutzungskonzept, Brandschutzkonzept und Bandschutznachweis werden in Rahmen des Baubewilligungsverfahrens von den Behörden kontrolliert und beurteilt. Das Ergebnis dieser Beurteilung ist im Kanton Bern der Fachbericht Brandschutz, in anderen Kantonen wird dies als Brandschutzauflagen bezeichnet.
Projektierung (1)
Bauprojekt erarbeiten
Mit dem Bauprojekt erhöht sich der Detaillierungsgrad. Darauf ist zu achten:
- Haustechnikkonzept: Hat die Wahl des Baustoffes Einfluss auf das Konzept?
- Sind die nötigen Fachplaner miteinbezogen?
- Sind betriebliche Anforderungen und Abläufe berücksichtigt? Lagerkonzepte müssen z.B. auf das Brandschutzkonzept abgestimmt werden.
- Sind die Unterlagen, die im Vorprojekt erarbeitet wurden, angepasst bzw. nachgeführt?
- Ist die definitive Nutzungsvereinbarung erstellt und von allen Seiten unterschrieben?
Qualitätssicherungskonzept erstellen
Das Qualitätssicherungskonzept ist bei QSS 1 empfohlen, bei QSS 2 bis QSS 4 gefordert.
Darauf ist zu achten:
- Ist die Projektkoordination organisiert?
- Sind die Schnittstellen zwischen den Gewerken und Planern und die Verantwortlichkeiten klar?
Qualitätssicherungskonzept
Projektierung (2)
Brandschutzkonzept erstellen
Ein Brandschutzkonzept beschreibt, wie die Schutzziele mit den geplanten Massnahmen erreicht werden. Es beinhaltet bauliche, technische und organisatorische Massnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Grundlage des Konzepts sind die Nutzungsvereinbarung, der Entwurf des Brandschutzkonzepts inklusive der Brandschutzpläne aus der Vorstudie und falls gefordert die Feuerwehrpläne.
QSS1: Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen müssen Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde, im Kanton Bern die Fachstelle Brandschutz der GVB, erstellt werden.
Baugesuch einreichen
Wie Sie im Kanton Bern ein Baugesuch einreichen, finden Sie auf der Website der GVB.
- Erstellen Sie den «Brandschutznachweis light» mit HeurekaPlus.
- Besprechen Sie das Brandschutzkonzept mit der Brandschutzbehörde, im Kanton Bern die Fachstelle Brandschutz der GVB, bevor Sie das Baugesuch einreichen.
Einfache Brandschutzpläne
Brandschutznachweis
Ausschreibung und Realisierung
Ausschreibung
Darauf ist zu achten:
- Entsprechen die Definitionen in der Ausschreibung dem Brandschutzkonzept?
- Sind Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile definiert?
- Sind die Anforderungen an die Brennbarkeit der Bauteile und Baustoffe definiert? Wird z. B. das richtige Dämmmaterial ausgeschrieben?
- Ist die konstruktive Ausbildung, z. B. einer Fassade, korrekt definiert?
- Sind die ausgeschriebenen Arbeiten und Materialien mit der gewählten Bauart vereinbar?
Der QS-Verantwortliche Brandschutz muss die Ausschreibungsunterlagen prüfen.
Detail- und Ausführungsplanung
Der QS-Verantwortliche Brandschutz überprüft stichprobenartig, ob die definierten Anforderungen plausibel umgesetzt sind. Er dokumentiert dies und passt die Unterlagen Brandschutz dem Baufortschritt an.
Abnahme und Bewirtschaftung
Revisionsunterlagen
Die Revisionsunterlagen beinhalten:
- die nachgeführten Brandschutzunterlagen wie Nutzungsvereinbarung, Brandschutzpläne, Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis und Qualitätssicherungskonzept
- alle nötigen Dokumente zur Wartung und Instandhaltung technischer Einrichtungen, z. B. Lüftung, Heizung, Abgasanlage oder Solaranlage.
Der QS-Verantwortliche Brandschutz muss dafür sorgen, dass die Unterlagen beim Bezug des Gebäudes vor Ort sind.
Übereinstimmungserklärung
Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS1 bis QSS4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde bestätigt:
- dass alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
- dass die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- dass die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.
Der QS-Verantwortliche Brandschutz unterzeichnet die Übereinstimmungserklärung. Sie muss vor Bezug des Gebäudes der Brandschutzbehörde, im Kanton Bern der Fachstelle Brandschutz der GVB, abgegeben werden.
Die Eigentümer bewahren die Übereinstimmungserklärung und die Revisionsunterlagen bis zum abgeschlossenen Rückbau auf und stellen sie bei Bedarf der Brandschutzbehörde zur Verfügung.
Bewirtschaftung
Darauf ist zu achten:
- Wartung und Unterhalt werden gemäss Wartungsplan und Herstellerangaben durchgeführt.
- Brandschutzanlagen müssen periodisch geprüft werden.
- Das Brandschutzkonzept und alle anderen Brandschutzdokumente müssen bei Änderungen angepasst werden.
Im Kanton Bern führt die Fachstelle Brandschutz der GVB bei Nutzungen wie Schulen, Hotels oder Restaurants periodische Brandschutzkontrollen durch.
Planen Sie ein ausreichendes Zeitfenster für Abschlussarbeiten, Abnahmen und Mängelbehebung.