Brandschutzfachmann/-experte und VKF-Zertifizierungen
Neue Technologien und moderne Bauweisen machen den Brandschutz komplex und das Qualitätssicherungssystem der BSV 2015 fordert neues Know-how. Fachleute können die Titel Brandschutzfachfrau/mann und Brandschutzexperte erwerben und verschiedene Zertifikatsprüfungen absolvieren.
Brandschutzfachmann/-frau BA
Eine Brandschutzfachfrau oder ein Brandschutzfachmann ist in der Beratung, Planung, Ausführung, im Vollzug oder in der Kontrolle von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen tätig. Die Fachpersonen befassen sich mit kleineren Projekten wie Wohnbauten, Verkaufsgeschäften, Parkings oder Hotels bis zur Hochhausgrenze. Bis QSS 2 können sie ein Bauvorhaben als QS-Verantwortliche Brandschutz begleiten.
Zulassungskriterien
Voraussetzung für die Zulassung an die eidgenössische Berufsprüfung ist mindestens ein beruflicher Abschluss auf Niveau EFZ oder einer gleichwertige Ausbildung.
Zusätzlich muss Berufserfahrung nachgewiesen werden:
- 5 Jahre berufliche Erfahrung (d.h. ohne die Berufslehre) im baulichen Umfeld. Hier werden alle Planungs- und Ausführungsarbeiten im baulichen Umfeld angerechnet, nicht nur Tätigkeiten im Brandschutz.
oder
- 2 Jahre berufliche Erfahrung im baulichen Umfeld, wenn nachgewiesen wird, dass bereits 2 Projekte als Brandschutzverantwortlicher geleitet wurden.
Abschluss: Berufsprüfung, eidgenössisch anerkannter Fachausweis
Informationen zur Ausbildung: Ausbildungsportal der VKF
Brandschutzexperte/in mit eidg. Diplom
Die nächste Stufe der Ausbildung nach Brandschutzfachfrau oder Brandschutzfachmann ist die Zertifizierung zur Brandschutzexpertin resp. zum Brandschutzexperten. Diese Fachpersonen sind in der Lage, Brandschutzmassnahmen für neue und bestehende Gebäude festzulegen. Bei Projekten QSS 3 und QSS 4 übernehmen sie die Funktion des QS-Verantwortlichen.
Welche Qualifikationen ein QS-Verantwortlicher Brandschutz aufweisen muss, hängt von der QS-Stufe ab. Informationen dazu finden Sie im Fachthema «Qualitätssicherung ist Pflicht».
Zulassungskriterien
Wer folgende Kriterien erfüllt, wird zu Prüfung zugelassen:
- Inhaber/in Eidgenössischer Fachausweis Brandschutzfachmann/-frau oder des Zertifikats Brandschutzfachmann/-frau oder eines gleichwertigen Abschlusses
- und mindestens 3 Jahre hauptberufliche (> 50 %) Tätigkeit in der Planung und/oder Ausführung von baulichen Massnahmen im vorbeugenden Brandschutz
Abschluss: höhere Fachprüfung, eidgenössisch anerkanntes Diplom
Informationen zur Ausbildung: Ausbildungsportal der VKF
Zertifikatsprüfungen
Die Prüfungskommission, gewählt durch die Kommission Ausbildung VKF, führt regelmässige Prüfungen für die Zertifizierung von Fachpersonen durch. Beispiele sind:
- Sicherheitsbeauftragter für den für den Brandschutz
- Fachperson für Brandmeldeanlagen
- Fachperson für Wasserlöschanlagen
- Fachperson äusserer Blitzschutz
- Applikateur für dämmschichtbildende Brandschutzsysteme
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine Grundausbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Eine Liste der Zertifikatsprüfungen finden auf dem Ausbildungsportal der VKF unter «Prüfungen und Zertifikate».