Infoplattform für Brandschutz

Kombination von Anlagen im Technikraum

Die Gebäudetechnik wird immer umfassender. In modernen Gebäuden sind zahlreiche verschiedene Anlagen in Betrieb. Diese dürfen jedoch nicht in jedem Fall in einer gemeinsamen Technikzentrale installiert werden. So lässt sich im Ereignisfall das Risiko im Gebäude minimieren.

Regelungen im Kanton Bern

Welche Anlagentypen in einem Technikraum kombiniert werden dürfen, richtet sich nach den Brandschutzvorschriften und weiteren Bestimmungen. Die Regelungen lassen jedoch Interpretationsspielraum zu.

Die Fachstelle Brandschutz der GVB hat deshalb in einer Tabelle die gängigen Anlagentypen und deren Kombinationsmöglichkeiten zusammengestellt (siehe rechte Spalte). Wer zum Beispiel eine Sprinkleranlage installiert, kann nachschlagen, mit welchen anderen Anlagentypen diese im gleichen Technikraum aufgestellt werden darf.

Die Matrix beschränkt sich auf die Kombination von zwei Anlagentypen und ist nicht abschliessend. Werden mehr als zwei Anlagentypen in einem Raum kombiniert, ist eine objektbezogene Risikobetrachtung nötig. Die Fachstelle für Brandschutz behält sich zudem vor, die Anforderungen auch bei der Kombination von nur zwei Anlagentypen objektspezifisch zu beurteilen.

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Wählen Sie eine Anlage, die in Ihrer Technikzentrale installiert ist. Anschliessend wählen Sie die Anlagentypen, die Sie im gleichen Raum aufstellen möchten. Wir geben Ihnen an, ob diese Kombinationen erlaubt sind oder nicht.

Mögliche Kombinationen von Anlagentypen ermitteln

Weitere Informationen

In den Fachthemen und in der Brandschutzrichtlinien zu den jeweiligen Anlagen finden Sie weitere Informationen zum Brandschutz bei technischen Anlagen.

 

Technischer Brandschutz

Fachthema Brandschutzrichtlinie
Brandmeldeanlagen 20-15 «Brandmeldeanlagen»
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 21-15 «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen»
Sprinkleranlagen 19-15 «Sprinkleranlagen»
Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichen 17-15 «Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheits-
beleuchtung Sicherheitsstromversorgung»

Gebäudetechnik

Fachthema Brandschutzrichtlinie/Merkblatt
Heizungen, Öfen und Cheminées 24-15 «Wärmetechnische Anlagen»
Lüftungen und Klimaanlagen 25-15 «Lufttechnische Anlagen»
Solaranlagen 2001-15 «Solaranlagen»
Technische Anlagen in Fluchtwegen  
Tabelle mit möglichen Kombinationen

In der Tabelle können Sie nachschlagen, welche Kombinationen von gängigen Anlagetypen in einem Technikraum erlaubt sind. Sie dient als Leitfaden im Kanton Bern.

Aufgrund der Komplexität beschränkt sich die Tabelle auf die Kombination von zwei Anlagen.

Die Tabelle enthält keine Aussagen zu Kombinationen mit Brennstoffen und gefährlichen Stoffen und zur weiteren Verwendung der Räume aufgrund weiterer Nutzungen.

Weitere Brandschutzanforderungen bleiben vorbehalten.

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