Kombination von Anlagen im Technikraum
Die Gebäudetechnik wird immer umfassender. In modernen Gebäuden sind zahlreiche verschiedene Anlagen in Betrieb. Diese dürfen jedoch nicht in jedem Fall in einer gemeinsamen Technikzentrale installiert werden. So lässt sich im Ereignisfall das Risiko im Gebäude minimieren.
Regelungen im Kanton Bern
Welche Anlagentypen in einem Technikraum kombiniert werden dürfen, richtet sich nach den Brandschutzvorschriften und weiteren Bestimmungen. Die Regelungen lassen jedoch Interpretationsspielraum zu.
Die Fachstelle Brandschutz der GVB hat deshalb in einer Tabelle die gängigen Anlagentypen und deren Kombinationsmöglichkeiten zusammengestellt (siehe rechte Spalte). Wer zum Beispiel eine Sprinkleranlage installiert, kann nachschlagen, mit welchen anderen Anlagentypen diese im gleichen Technikraum aufgestellt werden darf.
Die Matrix beschränkt sich auf die Kombination von zwei Anlagentypen und ist nicht abschliessend. Werden mehr als zwei Anlagentypen in einem Raum kombiniert, ist eine objektbezogene Risikobetrachtung nötig. Die Fachstelle für Brandschutz behält sich zudem vor, die Anforderungen auch bei der Kombination von nur zwei Anlagentypen objektspezifisch zu beurteilen.
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Wählen Sie eine Anlage, die in Ihrer Technikzentrale installiert ist. Anschliessend wählen Sie die Anlagentypen, die Sie im gleichen Raum aufstellen möchten. Wir geben Ihnen an, ob diese Kombinationen erlaubt sind oder nicht.
Weitere Informationen
In den Fachthemen und in der Brandschutzrichtlinien zu den jeweiligen Anlagen finden Sie weitere Informationen zum Brandschutz bei technischen Anlagen.
Technischer Brandschutz
Gebäudetechnik
Fachthema | Brandschutzrichtlinie/Merkblatt |
Heizungen, Öfen und Cheminées | 24-15 «Wärmetechnische Anlagen» |
Lüftungen und Klimaanlagen | 25-15 «Lufttechnische Anlagen» |
Solaranlagen | 2001-15 «Solaranlagen» |
Technische Anlagen in Fluchtwegen |
Weitere Informationen (rechte Spalte)
In der Tabelle können Sie nachschlagen, welche Kombinationen von gängigen Anlagetypen in einem Technikraum erlaubt sind. Sie dient als Leitfaden im Kanton Bern.
Aufgrund der Komplexität beschränkt sich die Tabelle auf die Kombination von zwei Anlagen.
Die Tabelle enthält keine Aussagen zu Kombinationen mit Brennstoffen und gefährlichen Stoffen und zur weiteren Verwendung der Räume aufgrund weiterer Nutzungen.
Weitere Brandschutzanforderungen bleiben vorbehalten.