Infoplattform für Brandschutz

Brandschutzkonzept – damit die Schutzziele erfüllt sind

Das Brandschutzkonzept beschreibt alle Massnahmen, die zur Brandprävention und zur Schadensbegrenzung bei Brandfällen nötig sind.

Ein Brandschutzkonzept beinhaltet alle Einzelmassnahmen, die erforderlich sind, um die geforderten Schutzziele zu erreichen. Die Massnahmen umfassen den vorbeugenden baulichen und technischen Brandschutz sowie den organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Sie werden objektbezogen definiert und sind aufeinander abgestimmt.

Grundlage des Konzepts sind die Brandschutzpläne, sie visualisieren die Massnahmen. Zu einem Brandschutzkonzept gehören noch weitere Dokumente, je nach Fall zum Beispiel Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Brandschutznachweise oder Matrizen für Brandfallsteuerungen.

Bauliche, technische, organisatorische und abwehrende Massnahmen

Bauliche Massnahmen: geeignete Baustoffe und Bauteile, Flucht- und Rettungswege, Brandschutzabstände, Feuerwiderstand von Tragwerken und Brandabschnitten.

Technische Massnahmen: Löscheinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Sicherheitsbeleuchtung in Fluchtwegen, Sicherheitsstromversorgungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchschutzdruckanlagen, Blitzschutzsysteme, Feuerwehraufzüge, Brandfallsteuerungen, Explosionsschutzvorkehrungen, Evakuierungsanlagen.

Organisatorische Massnahmen: Sicherheitsbeauftragter, Evakuierungskonzept, Mitarbeiterschulung, Kontrolle und Qualitätssicherung von Massnahmen und Einrichtungen, z. B. die Freihaltung von Fluchtwegen, die Instandhaltung technischer Brandschutzanlagen, die richtige Lagerung von gefährlichen Stoffen etc.

Abwehrende Massnahmen: Diese Massnahmen werden von der Feuerwehr und anderen Organisationen im Ereignisfall getroffen. Beispiele sind das Löschen von Bränden oder die Evakuierung von Personen.

Wann ist ein Brandschutzkonzept notwendig?

Die Brandschutzbehörde kann ab Qualitätssicherungsstufe 2 (QSS 2) ein Brandschutzkonzept verlangen. Je nach Brandgefahren, Personenbelegung, Art und Grösse von Gebäuden und Anlagen kann jedoch auch bei einem Gebäude QSS 1 ein Brandschutzkonzept gefordert sein.

Brandschutzpläne

Für folgende Gebäude müssen Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden:

  • Einfamilienhäuser
  • Nebenbauten
  • landwirtschaftliche Gebäude
  • Gebäude geringer Abmessungen

In allen anderen Fällen sind Brandschutzpläne gefordert.

Je nach Gebäudegeometrie, Nutzung und allfälligen speziellen Brandschutzanforderungen müssen die Pläne mehr oder weniger detailliert sein.

Detaillierungsgrad nach Nutzung und Gebäudegrösse

Bei Hochhäusern werden immer detaillierte Brandschutzpläne verlangt.

Bei Gebäuden bis zu 30 m Höhe ist der Detaillierungsgrad abhängig von der Nutzung, den Brandrisiken und der Personenbelegung.

Einfache Brandschutzpläne

 

  • Wohnen
  • Büro
  • Schule
  • Parking (über Terrain, im 1. oder 2. UG)
  • Landwirtschaft
  • Gewerbe, Industrie mit einer Brandbelastung bis 1000 MJ/m²

Einfache/detaillierte Brandschutzpläne*
  • Hotel, Ferienheim, abgelegene Berghütten (Beherbergungsbetriebe [b] und [c])
  • Räume mit grosser Personenbelegung (mehr als 300 Personen)
  • Verkaufsgeschäfte
  • Theater, Kino
  • Restaurant, Gastgewerbe
  • Mehrzweckhalle (Fläche grösser als 1200 m²)
  • Parking (unter Terrain im 3. UG oder tiefer)
  • Gewerbe, Industrie mit einer Brandbelastung über 1000 MJ/m²
  • Hochregallager

Detaillierte Brandschutzpläne*

 

  • Spital, Klinik, Heim (Beherbergungsbetriebe [a])
  • Gebäude mit unbekannter Nutzung
  • Gebäude, die der Störfallverordnung unterstehen
  • Anwendung von Nachweisverfahren

* Wie detailliert diese Pläne und Dokumente auszuarbeiten sind, hängt von der Art und Komplexität des Objekts ab und muss mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgestimmt werden.

Anforderungen an einfache und detaillierte Brandschutzpläne

Vorgeschrieben ist mindestens ein Grundrissplan pro Geschoss sowie ein repräsentativer Schnittplan.

Bei einer einfachen Plandarstellung sind Fluchtwege und Notausgänge direkt im Grundrissplan eingetragen. Um die Anforderungen an den Feuerwiderstand darzustellen, werden die Wände mit einer durchgezogenen Linie markiert. Die Farbe der Linie gibt den Feuerwiderstand an. Die Legende zu den eingezeichneten Symbolen und Linien wird am besten direkt auf den Grundrissplan gezeichnet.

Zu den detaillierten Plänen gehören Grundriss- und Schnittpläne und ein Situationsplan mit Angaben wie Feuerwehrzufahrt, Stellflächen für Feuerwehrfahrzeuge und Löschwasserversorgung. Alle massgebenden baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen (z. B. Anforderungen an Türen oder Standorte von Bedienstellen) müssen dargestellt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegplan, Feuerwehrpläne» der VKF. Auf der Website der VKF können Sie zudem Musterpläne und Symbole herunterladen.

 

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne sind bei Beherbergungsbetrieben ab QSS 2 gefordert. Empfohlen werden sie grundsätzlich bei allen Gebäuden.

Die Pläne zeigen, wie die Flucht- und Rettungswege verlaufen und wo sich Löscheinrichtungen, Handfeuermelder und der Sammelplatz für evakuierte Personen befinden.

Anforderungen an Flucht- und Rettungswegpläne

Diese Pläne sind entsprechend der Norm ISO 23601:2009 «Sicherheitskennzeichnung – Fluchtwegpläne» zu erstellen. Sie müssen farbig dargestellt und je nach Einsatzort mehrsprachig sein. Das Format ist in der Regel A4 oder A3. Die Pläne müssen im Gebäude gut sichtbar angebracht werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegplan, Feuerwehrpläne» der VKF. Auf der Website der VKF können Sie zudem Musterpläne und Symbole herunterladen.

Feuerwehrpläne

Ob Feuerwehrpläne notwendig sind, entscheidet die Brandschutzbehörde während des Bewilligungsverfahrens.

Feuerwehrpläne müssen in der Regel in Rücksprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erarbeitet werden. Hier gelten die kantonalen Bestimmungen.

Anforderungen an Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne beinhalten die folgenden Dokumente:

  • Titel- und Objektdatenblatt
  • Anfahrtsplan
  • Situationsplan
  • Gebäudedetailplan
  • Ökologieplan
  • ABC-Gefahren

Wie detailliert die Pläne und Dokumente auszuarbeiten sind, hängt von der Art und Komplexität des Objekts ab und muss mit der lokalen Feuerwehr abgestimmt werden.

Für den Kanton Bern hat die GVB einen Leitfaden entwickelt. Diesen Leitfaden sowie Vorlagen, Muster und ein umfangreiches Symbolverzeichnis finden Sie hier auf der Website der GVB unter dem Titel «Einsatzpläne für Ereignisdienste». Der Leitfaden richtet sich an Verantwortliche im Kanton Bern, kann aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung dienen.

Schweizweit gelten die Informationen der VKF  im Brandschutzmerkblatt «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegplan, Feuerwehrpläne». Auf der Website der VKF können Sie Musterpläne und Symbole herunterladen.

Verantwortlichkeiten

Ein Brandschutzkonzept muss bereits vor Baubeginn vorliegen. Es wird mit der Baubewilligung eingereicht und von der Brandschutzbehörde geprüft. Danach begleitet es den gesamten Bauprozess – von der Projektentwicklung über die Planung bis zum Bau und Betrieb. Es wird laufend dem aktuellen Stand angepasst.

Verantwortlich für die Erarbeitung des Konzepts ist die Eigentümer- und Nutzerschaft. Dazu kann sie eine anerkannte Fachperson oder ein Planungsbüro beauftragen. Ab Qualitätssicherungsstufe QSS 2 des Bauvorhabens ist dies eine Person mit einer anerkannten VKF-Ausbildung.

Das Brandschutzkonzept und alle zugehörigen Dokumente müssen der Eigentümer- bzw. Nutzerschaft abgegeben werden. Für die Dokumente gilt Aufbewahrungspflicht bis zum Rückbau des Gebäudes.

Pläne aktuell halten

Um rasch zu reagieren, brauchen die Ereignisdienste aktuelle Pläne. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümer- bzw. Nutzerschaft, die Pläne jederzeit auf dem neusten Stand zu halten. Aktualisierungen sind in den folgenden Fällen nötig:

  • Ansprechpersonen haben sich geändert
  • Gelagerte Stoffe oder deren Mengen haben sich massgebend verändert
  • Anfahrtswege und Zutritte sind nicht mehr zugänglich
  • Situationen der Wasserbezugsorte haben sich verändert
  • Veränderung der Entwässerung bzw. Löschwasser-Rückhaltung im Gebäude
  • neue oder angepasste technische Brandschutzeinrichtungen
  • Veränderungen im Zusammenhang mit dem Ökologieplan
  • neue Erfahrungen aus Elementarereignissen
  • bauliche Änderung oder Umnutzung

Brandschutzmerkblatt der VKF

2003-15 «Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne»

«Brandschutznachweis light» – einfach mit HeurekaPlus

Füllen Sie die vorgegebenen Tabellen aus und laden Sie den Nachweis als PDF-Datei herunter. Das Dokument können Sie als Teil des Baueingabedossiers einreichen. zu HeurekaPlus

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