Aktuell
Lesen Sie hier Aktuelles rund um Brandschutz, auch zu den BSV 2026.
Was kommt damit auf Planer:innen und Architekt:innen zu? Wir planen ein Schulgebäude nach dem präskriptiven Nachweisverfahren und geben unsere Erfahrungen im Umgang mit den BSV 2026 weiter.
Schweizweites Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen
Aufgrund der verheerenden Brandkatastrophe von Crans Montana hat das IOTH eine Sofortmassnahme beschlossen: Ab 1. April 2026 ist das Abbrennen von Pyrotechnik wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerken in öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern wie Bühnenfeuerwerk.
Welche Räume gelten als öffentlich frei zugänglich?
Die Antwort darauf gibt die VKF in der FAQ 26-010.
Als öffentlich frei zugänglich gelten:
- Publikumsbereiche von Verkaufsgeschäften, Stadien, Mehrzweckhallen, Aulen, Restaurants
- Kantinen, Bars, Discotheken, Kinos
- Schalterhallen in Verwaltungsgebäuden, Empfangsbereiche von Bürogebäuden
- Sporthallen mit Zuschauertribünen
- Museen, Kirchen
- private Räumlichkeiten, für die Dauer, in denen darin eine öffentliche Veranstaltung stattfindet («Tag der offenen Tür»)
Als nicht öffentlich frei zugänglich gelten:
- Wohnräume
- Räume, die ausschliesslich dem Betriebspersonal vorbehalten sind
- Sitzungs- oder Besprechungszimmer in Büro- oder Verwaltungsgebäuden (auch wenn sich darin betriebsfremde Personen aufhalten)
- Klassenzimmer, Unterrichtsräume
Anpassung der Brandschutzrichtlinien
Aufgrund des Verbots hat die VKF die Brandschutzrichtlinien 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz (Gültig ab 01.04.2026) und 26-15 Gefährliche Stoffe (Gültig ab 01.04.2026) publiziert. In der sogenannten Synopse sind die bestehenden und die neuen Versionen der Brandschutzrichtlinien einander gegenübergestellt.
BSV 2026 – In Systemen denken
Wir planen ein Schulgebäude mit einer Mensa und einer grossen Aula. Also suchen wir in den Brandschutzvorschriften nach den Besonderheiten für die Nutzungen «Schule», «Restaurant» und «Raum mit mehr als 300 Personen». In den BSV 2015 finden wir in den Brandschutzrichtlinien jeweils einen Textabschnitt zu den einzelnen Nutzungen.
In den BSV 2026 suchen wir jedoch vergebens danach. Hier geht es um Systeme und Systemeigenschaften. Es ist ein Umdenken gefragt. «Systeme und Systemeigenschaften» – auf den ersten Blick scheint das abstrakt und kompliziert, ist es aber nicht.
Die Systemeigenschaften bestehen aus drei Charakteristika:
- In den Nutzercharakteristika finden wir die gewohnten Nutzungen wieder. Damit werden die Personen beschrieben, die sich im Gebäude aufhalten: ihre Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit oder Vertrautheit mit der Umgebung. Diese Faktoren sind z.B. entscheidend für die Anforderungen an Fluchtwege oder an die Alarmierung. Anhand dieser Charakteristiken wird die Nutzergruppe bestimmt. Eine Tabelle mit Nutzercharakteristika und en zugehörigen Nutzergruppen ist in den BSV 2026 in Art. 50 zu finden. In den Erläuterungen ist zudem ersichtlich, welche Nutzungen in welche Nutzergruppen eingeteilt werden. Eine Schule gehört z.B. in die Nutzergruppe A, die Mensa in die Nutzergruppe C.
- Bei den Nutzungscharakteristika geht es um die Tätigkeiten im Gebäude. In einem Industriebetrieb sind die Gefährdungen anders als in einem Wohnhaus. Gefährliche Lagergüter, Brandlasten oder hoher Publikumsverkehr können zusätzliche Gefahren bergen. Diese Faktoren haben Einfluss auf die Brandausbreitung und sind damit z.B. bestimmend für die Anforderungen an das Brandverhalten von Bauteilen, organisatorische Massnahmen oder Löschgeräte.
- Die Gebäudecharakteristika treten an die Stelle der Gebäudekategorien der BSV 2015. Dazu gehören z.B. die Gebäudehöhe, die Anzahl Stockwerke oder die Grundfläche. Anhand dieser Faktoren werden z.B. die Anforderungen an Brandabschnitte oder an die Tragfähigkeit festgelegt
► Der erste Schritt bei einem präskriptiven Nachweisverfahren ist die Definition dieser Systemeigenschaften. Sie sind die Grundlage, um die Anforderungen nachzuschlagen. Diese sind in jedem Thema in einer Tabelle für alle Nutzergruppen, Nutzercharakteristika und Gebäudecharakteristika zusammengestellt.
Einen guten Überblick über die Systemeigenschaften gibt das Video 2 – Der Kern der neuen BSV der VKF. Dort ist das Konzept anschaulich erklärt.
BSV 2026 – Präskriptiv, leistungsbasiert oder risikobasiert?
Die BSV 2026 sehen drei Nachweisverfahren vor: präskriptiv, leistungsbasiert und risikobasiert. Die drei Konzepte unterscheiden sich im Vorgehen, im Aufwand und in der planerischen Freiheit. Architekt:innen und Planer:innen sind frei in der Wahl des Verfahrens. Doch welches eignet sich in welchem Fall? Was wählen wir für unser Schulgebäude?
Präskriptiver Nachweis – nach dem Regelwerk
Für dieses Verfahren geben die Brandschutzvorschriften klare Vorgaben, z.B. zu Fluchtweglängen und -breiten, gefordertem Feuerwiderstand oder Anforderungen an Baustoffe und Bauteile.
Dieses Nachweisverfahren eignet sich für überschaubare Bauvorhaben und damit für rund 80 % der Gebäude. Beispiele sind Wohngebäude, Schulhäuser oder Bürogebäude ohne spezielle Risiken. Der Planungsaufwand ist relativ gering, die geforderten Brandschutzmassnahmen sind in den BSV 2026 klar definiert.
Leistungsbasierter Nachweis – alternative Lösungen
Anstatt die Vorgaben des präskriptiven Nachweises exakt einzuhalten, kann nachgewiesen werden, dass die Schutzziele auch mit alternativen Lösungen erreicht werden. So wird z.B. simuliert oder berechnet, dass die Personen auch mit der alternativen Auslegung der Fluchtwege rechtzeitig fliehen können oder dass die Rauchentwicklung in einem Raum begrenzt ist.
Dieses Nachweisverfahren lässt Planer:innen und Architekt:innen mehr Freiheit, ist aber aufwendiger als der präskriptive Nachweis und erfordert eine Fachplanung Brandschutz.
Risikobasierter Nachweis – für komplexe Bauvorhaben
Bei diesem Verfahren wird das Brandrisiko quantitativ bewertet. Dabei wird berechnet, wie wahrscheinlich bestimmte Brandereignisse sind, welche Schäden drohen oder welche Massnahmen das Risiko reduzieren.
Dieser Weg ermöglicht massgeschneiderte Lösungen, ist aber aufwendig. Brandschutzingenieure führen zahlreiche Berechnungen und Simulationen durch. Sinn macht dieses Nachweisverfahren bei komplexen Gebäuden oder Anlagen, die ein hohes Brandrisiko bergen.
Lesen Sie auch das Fachthema «Risikobasierter Brandschutz». Dort sind die Unterschiede zwischen leistungs- und risikobasiertem Ansatz anschaulich erklärt.
► Unser Schulgebäude ist ein überschaubares Bauvorhaben. Wir wählen das präskriptive Nachweisverfahren.
Und auch bei der Weiterentwicklung der Infoplattform werden wir weiterhin auf überschaubare Bauvorhaben fokussieren und deshalb das präskriptive Nachweisverfahren abbilden.
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Mit dem KI-Tool der GVB lässt sich der Brandschutznachweis für überschaubare Bauvorhaben einfach erstellen.
Wir haben nachgefragt: Martina Schwarz von Enerconom erzählt im Interview, welche Erfahrungen sie mit AI4Fire gemacht hat und wem sie das Tool weiterempfiehlt.
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