Brandschutzabstände
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Beantworten Sie einige Fragen, wir ermitteln den geforderten Abstand zum Nachbargebäude.
Falls Sie den geforderten Brandschutzabstand zum Nachbargebäude selbst bestimmen möchten, finden Sie im Folgenden die nötigen Angaben dazu.
Die geforderten Brandschutzabstände sind abhängig von den Baustoffen der äussersten Schichten der Aussenwandkonstruktion:
5 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
7,5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
10 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Wenn die Aussenwandkonstruktionen (mit Ausnahme von Türen und Fenstern) einen Feuerwiderstand von 30 Minuten aufweisen, dürfen die Brandschutzabstände reduziert werden:
4 m | Beide äussersten Schichten bestehen aus Baustoffen der Kategorie RF1 |
5 m | Eine der beiden äussersten Schichten besteht aus brennbaren Baustoffen |
6 m | Beide äusseren Schichten bestehen aus brennbaren Baustoffen |
Falls im Gebäude gefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, müssen die Brandschutzabstände erhöht werden.
So werden Brandschutzabstände gemessen
Ersatzmassnahmen bei Unterschreitung der Abstände
Wenn die Brandschutzabstände nicht eingehalten werden, können Ersatzmassnahmen getroffen werden. Beispiele sind eine feuerwiderstandsfähige Ausführung der Aussenwände oder feuerwiderstandsfähige Bekleidungen und Versetzen der Fenster und Türen.
Nebenbauten
Innerhalb eines Grundstücks sind zwischen Nebenbauten und anderen Gebäuden und Anlagen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben.
Gegenüber Gebäuden und Anlagen auf fremden Grundstücken und untereinander müssen Nebenbauten einen Brandschutzabstand von 4 m einhalten.
Mehrere Nebenbauten sind untereinander von Brandschutzabständen befreit, sofern die zusammenhängende Arealfläche 150 m² nicht übersteigt.
Werden mit einem Nebenbau zwei andere Gebäude verbunden, müssen Brandabschnitte gebildet werden.
Areale
Wenn die Arealfläche zusammenhängend ist und 3 600 m² nicht übersteigt, müssen zwischen den einzelnen Gebäuden keine Brandschutzabstände eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass die Gebäude nur ein Geschoss haben und dass ihre Nutzungen und Brandgefahren vergleichbar sind.
Andere Nutzungen innerhalb des Areals wie Wohnhäuser, Technikräume, Hochregallager, Lager oder Bereiche mit gefährlichen Stoffen, sind mit brandabschnittsbildenden Bauteilen abzutrennen.