Einstellraum im Gebäude
Bildung von Brandabschnitten
Einstellräume müssen als eigene Brandabschnitte erstellt werden.
Ausnahmen: In Einfamilienhäusern, Gebäuden geringer Abmessung und Nebenbauten werden keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung gestellt.
Tragwerke, Baustoffe und Bauteile
An den Feuerwiderstand der Tragwerke und Baustoffe gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude, zu dem der Einstellraum gehört. Diese sind abhängig von der relevanten Nutzung und der Gebäudegrösse. Massgebend ist zudem die Lage: Liegt der Einstellraum im Untergeschoss, gelten die gleichen Anforderungen wie an das Untergeschoss des Gebäudes.
Wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» Ihre Nutzung und Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Brandschutzanforderungen unter dem Titel «Baulicher Brandschutz». Wenn es sich um ein Wohnhaus handelt, finden Sie die Anforderungen unter «Gebäudehülle und Gebäudeausbau» und «Schutzabstände, Brandabschnitte und Tragwerke».
Fluchtwege
Der Einstellraum muss über mindestens einen sicheren Fluchtweg ins Freie verfügen, beispielsweise durch eine im Tor eingebaute Servicetüre oder durch ein Treppenhaus. Die Länge innerhalb des Einstellraums darf maximal 35 m betragen. Der Ausgang muss sich jederzeit und ohne Schlüssel öffnen lassen, auch bei einem Stromausfall. Für die Breite von Türen und Fluchtwegen gelten dieselben Anforderungen wie an das Gebäude, zu dem der Einstellraum gehört.
Wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» Ihre Nutzung und Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Brandschutzanforderungen unter dem Titel «Flucht- und Rettungswege».
Brandschutzanlagen
Ob im Einstellraum technische Brandschutzanlagen wie Brandmelde- oder Sprinkleranlagen vorgeschrieben sind, hängt von den Anforderungen an das Gebäude ab, zu dem der Einstellraum gehört.
Wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» Ihre Nutzung und Gebäudegrösse. Anforderungen betreffende Brandschutzanlagen finden Sie dort unter dem Titel «Technischer Brandschutz».
Lagerung von Material
In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.
Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:
- Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum
Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.