Lagerung von Material
In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.
Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:
- Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum
- im Kanton Bern Holzbrennstoffe bis 5 m³ pro Einstellraum
Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.
Im Kanton Bern müssen Flüssiggasflaschen aus Campingbussen entfernt werden, wenn diese längerfristig parkiert werden. Die Flüssiggasflaschen müssen an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.

