Infoplattform für Brandschutz

Lagerung von Material

In Einstellräumen darf Material gelagert werden. Auch Rasenmäher, Mofas oder Roller dürfen abgestellt werden.

Leicht brennbare Flüssigkeiten und Brennstoffe dürfen nur in bestimmten Mengen gelagert werden:

  • Treibstoffe bis 25 l pro Einstellraum
  • im Kanton Bern Holzbrennstoffe bis 5 m³ pro Einstellraum

Anderweitige Nutzungen der Einstellräume sind erlaubt.

Im Kanton Bern müssen Flüssiggasflaschen aus Campingbussen entfernt werden, wenn diese längerfristig parkiert werden. Die Flüssiggasflaschen müssen an einem geeigneten Ort aufbewahrt werden, idealerweise im Freien.

 

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.