Feuerlöscher
Im Kanton Bern sind in Parkings mit einer Fläche > 1 200 m² Handfeuerlöscher vorgeschrieben. Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften beschränken sich auf eine Empfehlung.
Feuerlöscher müssen regelmässig kontrolliert und gewartet werden.
Massgebend für das Wartungsintervall sind die Angaben des Herstellers. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.
Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten
Die Anzahl Wasserlöschposten (WLP) und Handfeuerlöscher (HFL) richtet sich nach der Nutzung und Ausdehnung des Gebäudes. Pro Aktionsradius ist ein WLP resp. HFL vorzusehen.
Als Aktionsradius gelten die maximale Luftlinie von 30 m und eine maximale Gehweglänge von 40 m.
In besonders brandgefährdeten Betrieben oder an besonders brandgefährdeten Stellen, z. B. bei Zapfsäulen für Benzin, können zusätzliche HFL verlangt werden.
Grösse der Handfeuerlöscher
Die Grösse der HFL ist so zu wählen, dass die voraussichtlichen Benutzer das Gesamtgewicht bewältigen können.
Die HFL haben folgende Mindestgrössen:
- 6 kg bzw. 6 Liter bei Pulver-, Wasser- oder Schaumlöschern
- 2 kg bei Kohlendioxid (CO2)
Welches Löschmittel sich eignet, hängt von der Art des vorhandenen Brennstoffs ab (siehe Tabelle im Anhang der Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen»).