Qualitätssicherung
Ihr Gebäude gehört in die Qualitätssicherungsstufe 1 (QSS 1).
Bei QSS 1 übernimmt in der Regel der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz. Der Aufwand für die Qualitätssicherung ist gering.
Massnahmen und Umsetzung bei QSS 1
- Die Brandsicherheit wird durch das Standardkonzept, also mit den Massnahmen, die in den Brandschutzvorschriften beschrieben sind, gewährleistet.
- Brandschutzpläne sind erforderlich. Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Gebäuden mit geringen Abmessungen sind diese jedoch nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde zu erstellen.
- Vor Bezug ist der Eigentümerschaft ein Vorabzug der Revisionsunterlagen Brandschutz abzugeben.
- Der QS-Verantwortliche unterschreibt die Übereinstimmungserklärung Brandschutz und gibt sie den Eigentümern und der Brandschutzbehörde ab.
Hinweis
Bei besonderen Brandrisiken kann Ihr Gebäude in QSS 2 oder QSS 3 eingeteilt werden.
Brandrisiken, die zu QSS2 oder QSS3 führen können
Das Gebäude wird in QSS 2 eingeteilt, wenn:
- Ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
- Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile mit Brandschutz-Spritzputz oder mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ausgestaltet sind.
- Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile Holz, andere brennbare Baustoffe oder Kapselungen enthalten.
- Eine Doppelfassade vorhanden ist.
- Pneus oder gefährliche Stoffen wie brennbare Gase, leichtbrennbare Flüssigkeiten oder Feuerwerkskörper gelagert werden.
- Wenn die Brandbelastung 1 000 MJ/m² übersteigt.
- Explosionsgefährdete Räume oder Zonen vorhanden sind
Folgende Risiken führen zur Einteilung in QSS 3:
- Einzelne Brandabschnittsflächen übersteigen 7 200 m² oder die Summe der Brandabschnittsfläche übersteigt 12 000 m².
- Nachweisverfahren innerhalb eines Standardkonzeptes der Brandschutzvorschriften werden angewendet.
- Der Brandschutz wird zu einem grossen Teil mit betrieblichen und/oder technischen Massnahmen (z. B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen) umgesetzt.
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Eine Übereinstimmungserklärung ist bei allen Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4 notwendig. Damit wird der Brandschutzbehörde und der Eigentümerschaft bestätigt, dass:
- alle nötigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt worden sind,
- die Brandschutzeinrichtungen einwandfrei funktionieren,
- die Instruktion der Nutzer bezüglich Betrieb, Wartung und Unterhalt der Brandschutzeinrichtungen erfolgt ist.
Die Erklärung wird vom QS-Verantwortlichen Brandschutz vor Bezug des Gebäudes unterzeichnet und der Brandschutzbehörde und den Eigentümern abgegeben.
Eine Vorlage für die Übereinstimmungserklärung finden Sie in der rechten Spalte.
Die Eigentümer müssen die Dokumente bis zum abgeschlossenen Rückbau aufbewahren und der Brandschutzbehörde bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Bei wesentlichen Änderungen müssen die Eigentümer die Dokumente nachführen.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Checkliste QSS1 pdf Haben Sie an alles gedacht? Nutzen Sie die Checkliste als Arbeitshilfe für Bauvorhaben, die unter QSS 1 fallen. Übereinstimmungserklärung GVB pdfDas QS-System der Lignum «Bauen mit Holz – Qualitätssicherung im Brandschutz» ergänzt die Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» mit branchenspezifischen Qualitätssicherungsmassnahmen. Das QS-System der Lignum ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.