Blitzschutz
Ein Blitzschutzsystem ist vorgeschrieben wenn:
- wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, in dem sich mehr als 300 Personen aufhalten können
- wenn Bereiche mit erhöhter Brandgefahr vorhanden sind. Dies können beispielsweise Anlagen sein, in denen feuer- oder explosionsgefährliche Stoffen (brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 60 °C und einer Menge von > 2 000 Liter)verarbeitet werden wie auch Lagerräume mit gefährlichen Stoffen (brennbare Gase > 1 000 kg, Pyrotechnik und Feuerwerk > 300 kg, Reifen/Pneu über 60 t oder > 600 m² Brandabschnitt).
Dies können Mühlen, chemische Fabriken inkl. Rohrleitungsanlagen, Sprengstoff- und Munitionslager, oder Tankstellen sein. - bei Holzverarbeitungsbetrieben sowie Textil- und Kunststoffwerke > 3 000 m³ Gebäudevolumen
- besonders hohe Bauwerke (z. B. Türme, Hochkamine, Hochhäuser)
- Gebäude und Anlagen an exponierten topographischen Lagen
Möchten Sie freiwillig ein Blitzschutzsystem installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Blitzschutzsysteme.