Brandmeldeanlagen
Die Brandschutzbehörde kann eine Brandmeldeanlage verlangen, wenn:
- die zulässigen Brandabschnittsgrössen überschritten werden und die Brandmeldeanlage deshalb als kompensatorische technische Brandschutzmassnahme sinnvoll ist
- langsam anlaufende Brände wie Schwelbrände zu erwarten sind
- Wasser als Löschmittel nicht verwendet werden darf
Kontrolle und Beurteilung
Kontrolle
Brandmeldeanlagen müssen regelmässig kontrolliert werden.
Im Kanton Bern werden Gebäude in der Regel alle 15 Jahre kontrolliert.
Beurteilung
Nach 15 Jahren Betrieb müssen Brandmeldeanlagen von einer VKF-anerkannten Fachfirma beurteilt werden:
- Ist die konzeptionelle Auslegung noch auf dem aktuellen Stand der Technik?
- Sind die Ersatzteile noch auf dem Markt erhältlich und kann der Errichter die Wartung noch garantieren?
- Gab es Nutzungsänderungen, aufgrund derer die Brandmeldeanlage nicht mehr vollumfänglich wirksam ist?
- Haben sich die Brandgefahren verändert?
Wenn die Brandmeldeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, muss sie angepasst werden.
Die Beurteilung muss der Brandschutzbehörde vor Beginn der Revisionsarbeiten mit dem Formular «Vorabklärung Beurteilung Brandmeldeanlagen» zur Prüfung eingereicht werden.
Möchten Sie freiwillig eine Brandmeldeanlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Brandmeldeanlagen.