Feuerlöscher
Folgende Löscheinrichtungen sind erforderlich:
- je ein Handfeuerlöscher pro 600 m² Grundfläche (frostsichere Schaumlöscher und CO₂-Löscher)
- zusätzliche Fettbrandlöscher in Küchen sowie bei Grills und Fritteusen
- Für Zelte mit mehr als 2 000 Personen oder einer Grundfläche von mehr als 1 200 m² sind in Absprache mit der Feuerwehr Wasserbezugsorte für einen raschen Einsatz vorzubereiten.
- weitere Handfeuerlöscher in anderen Bereichen mit erhöhter Brandgefahr
Weitere Informationen
Fachthema Feuerlöscher und Wasserlöschposten
Brandschutzmerkblatt «Löschgeräte richtig wählen und installieren» der GVB
Brandschutzrichtline 18-15 «Löscheinrichtungen» der VKF
In Räumen mit einer Belegung von mehr als 2 000 Personen muss zusätzlich ein Wasserlöschposten installiert werden.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Handfeuerlöscher und Wasserlöschposten zählen heute nicht mehr zu den kostspieligen Anschaffungen.
Die GVB leistet deshalb keine Unterstützungsbeiträge mehr an den Kauf dieser Geräte, beteiligt sich aber im Ereignisfall an den Auffüllkosten von Handfeuerlöschern.