Infoplattform für Brandschutz

Feuerlöscher

Handfeuerlöscher sind empfohlen.

Sie müssen regelmässig einer Wartung unterzogen werden.

Massgebend für das Wartungsintervall sind die Angaben des Herstellers. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt, Handfeuerlöscher alle 3 Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.

Platziert werden Löschgeräte, also Feuerlöscher oder Wasserlöschposten, in Fluchtwegen innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Notausgängen, entweder offen oder in Kästen. Bei ähnlichen Grundrissen und ähnlicher Raumeinteilung der Stockwerke eines Gebäudes, sind Löschgeräte möglichst einheitlich anzuordnen und zu kennzeichnen.

Anzahl Feuerlöscher und Wasserlöschposten

Die Anzahl Wasserlöschposten (WLP) und Handfeuerlöscher (HFL) richtet sich nach der Nutzung und Ausdehnung des Gebäudes. Pro Aktionsradius ist ein WLP resp. HFL vorzusehen.

Als Aktionsradius gelten die maximale Luftlinie von 30 m und eine maximale Gehweglänge von 40 m.

In besonders brandgefährdeten Betrieben oder an besonders brandgefährdeten Stellen können zusätzliche HFL verlangt werden.

Sonderfälle

Zusätzliche HFL sind erforderlich:

  • in gewerblichen Küchen und Kochstellen
  • in Bauten und Anlagen mit feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen oder Zonen (Farbspritzanlagen, Zapfsäulen für Benzin, Lager für leichtbrennbare Flüssigkeiten usw.)

Grösse der Handfeuerlöscher

Die Grösse der HFL ist so zu wählen, dass die voraussichtlichen Benutzer das Gesamtgewicht bewältigen können.

Die HFL haben folgende Mindestgrössen:

  •     6 kg bzw. 6 Liter bei Pulver-, Wasser- oder Schaumlöschern
  •     2 kg bei Kohlendioxid (CO2)

Welches Löschmittel sich eignet, hängt von der Art des vorhandenen Brennstoffs ab (siehe Tabelle im Anhang der Brandschutzrichtlinie 18-15 «Löscheinrichtungen»).

 

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