Veranstaltungen
Clubs, Nachtlokale und weitere Gastronomiebetriebe
Der Brand in Crans-Montana hat das Interesse am Thema Brandschutz in Gastronomie-, Clubbetrieben und anderen Veranstaltungsorten deutlich erhöht. Hier finden Sie alle wichtigen und relevanten Informationen dazu.
Informationen für die Eigentümer- und Betreiberschaft
Eigenverantwortung der Eigentümer- und Betreiberschaft und Rolle der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liegt bei der Eigentümer- und Betreiberschaft. Diese Eigenverantwortung gilt jederzeit und unabhängig von Kontrollen.
Die Fachstelle Brandschutz der GVB ist verantwortlich für die Umsetzung des präventiven Brandschutzes im Kanton Bern. Die GVB wird mehrmalig beigezogen, um die Einhaltung der schweizweit gültigen Vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zu prüfen:
- Bei der Eröffnung eines Clubs wird die Fachstelle Brandschutz ins Baubewilligungsverfahren einbezogen, indem sie die Einhaltung der Brandschutzvorschriften prüft und einen Fachbericht zuhanden der Leitbehörde schreibt.
- Danach kontrolliert die Fachstelle Brandschutz in bestehenden Betrieben aufgrund der gültigen Gesetze in Abständen von 5 bis 10 Jahren deren Einhaltung und somit die Wahrnehmung der Eigenverantwortung. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden dokumentiert, und bei Bedarf müssen festgestellte Mängel innerhalb vorgegebener Fristen von der Betreiberschaft und/oder der Eigentümerschaft behoben werden. Bei Nichtumsetzung wird an das zuständige Regierungsstatthalteramt eskaliert, wo letztlich eine Bewilligung eingeschränkt oder entzogen werden kann.
Massnahmen zur Behebung häufig festgestellter Mängel
Nachfolgende Punkte sind regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen. Diese betreffen häufig festgestellte Mängel in bestehenden Betrieben und sind nicht abschliessend.
Fluchtwege und Notausgänge
- Notausgänge sind jederzeit frei zugänglich und nicht verstellt.
- Fluchtwege sind jederzeit ohne Hilfsmittel von innen öffenbar.
- Fluchtwege und Ausgänge sind klar und dauerhaft gekennzeichnet.
- Die Signalisation der Fluchtwege ist funktionsfähig und wird nach Herstellerangaben gewartet.
- Keine Lagerung von Brandlasten in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen.
Organisation und Betriebsführung
- Maximal zugelassene Besucherzahlen werden jederzeit eingehalten (gemäss Betriebsbewilligung).
- Die Brandfallorganisation ist definiert und im Betrieb verankert.
- Mitarbeitende kennen Alarmierungs- und Evakuationsabläufe.
- Zuständigkeiten im Ereignisfall sind klar geregelt.
Brandgefährdungen und Dekorationen
- Es wird auf leicht brennbares Material verzichtet.
- Dekorationen erfüllen die vorgeschriebenen Anforderungen der VKF.
- Brandkennziffern und Materialnachweise sind vorhanden und überprüfbar.
Löschmittel
- Feuerlöscher sind vorhanden und jederzeit frei zugänglich.
- Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert.
Technische Brandschutzeinrichtungen (falls vorhanden)
- Mitarbeitende sind instruiert.
- Wartungsfristen sind eingehalten und dokumentiert.
Weitere Informationen
- Bei zusätzlichem Planungs- und Beratungsbedarf sollen Fachpersonen beigezogen werden. Diese finden Sie in der Liste von Planungs- und Beratungsbüros.
- Aktuell gültige Brandschutzvorschriften der VKF
Brandschutzanforderungen für verschiedene Veranstaltungen
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Für Brandschutzplanungsbüros
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