Stellflächen
Direkt oder über Feuerwehrzufahrten erreichbare, befestigte Flächen, die dem Aufstellen von Hubrettungsfahrzeugen, für den Rettungs- und Löscheinsatz dienen und jederzeit zugänglich sind. Sowohl im Bereich der Stellfläche, als auch zwischen Stellflächen und Gebäude dürfen sich keine erschwerende Hindernisse wie bauliche Anlagen oder Bäume befinden.