Infoplattform für Brandschutz

Laubengang

Eine Konstruktion gilt als Laubengang, wenn:

  • sie mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen ist
  • die Öffnungen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sind

Laubengänge müssen bis zu einer Treppe (vertikaler Fluchtweg) führen. Die maximale Fluchtweglänge darf nicht überschritten werden.

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