Störfall
Die eidgenössische Störfallverordnung (StFV) legt die Kriterien fest, wann es sich bei Betrieben bzw. Anlagen mit chemischen oder biologischen Risiken um ein Störfallobjekt handelt.
Die eidgenössische Störfallverordnung (StFV) legt die Kriterien fest, wann es sich bei Betrieben bzw. Anlagen mit chemischen oder biologischen Risiken um ein Störfallobjekt handelt.
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