Treppenbreite
Die Treppenbreite wird zwischen den Umfassungswänden resp. Geländern gemessen. Handläufe oder Wangen dürfen beidseitig maximal 0.1 m vorstehen.
Die Treppenbreite wird zwischen den Umfassungswänden resp. Geländern gemessen. Handläufe oder Wangen dürfen beidseitig maximal 0.1 m vorstehen.
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