Infoplattform für Brandschutz

Grundsätze, Bewilligung und Verhältnismässigkeit

Bei einem Umbau oder einer Sanierung gelten die aktuellen Brandschutzvorschriften, auch wenn das Gebäude nach früheren, nicht mehr gültigen Vorschriften gebaut wurde. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Gestützt auf die Brandschutzvorschriften BSV 2015 müssen bestehende Gebäude bei Umbauten, Sanierungen, Erweiterungen oder Umnutzungen verhältnismässig an die Brandschutzvorschriften angepasst werden, wenn:

  • wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen vorgenommen werden oder
  • die Gefahr für Personen besonders gross ist.

Inwieweit bestehende Gebäudeteile, die nicht vom Umbau betroffen sind, an die neuen Brandschutzvorschriften angepasst werden müssen, hängt vom jeweiligen Objekt und dessen Gefährdung ab.

Bei Umnutzungen können sich die Anforderungen an die Brandschutzmassnahmen enorm erhöhen. Wer zum Beispiel in einem Wohnhaus eine Kinderkrippe einbaut, muss dafür sorgen, dass die Fluchtwege maximal 20 m betragen und die Kinderkrippe als eigenen Brandabschnitt ausführen. In solchen Fällen besteht wenig Spielraum. Die Massnahmen müssen in der Regel gemäss den aktuellen Vorschriften getroffen werden. 

Bei reinen Unterhaltsmassnahmen und Modernisierungen von technischen Anlagen ist der Stand der Technik massgebend. Die Umsetzung der neuen Brandschutzvorschriften ist nicht vorgeschrieben, sofern die Anlagen nicht direkt der Personensicherheit dienen.

Bewilligungen

Ob Sie eine Baubewilligung benötigen, hängt von der kantonalen Baugesetzgebung ab. Je nach Nutzung und Bauvorhaben sind zudem weitere oder andere Bewilligungen nötig, zum Beispiel im Gastgewerbe oder bei Industriegebäuden. Wie Sie im Kanton Bern dabei vorgehen, finden Sie auf der Website der GVB.

Was heisst verhältnismässig?

Muss ein Treppenhaus, das gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften 5 cm zu schmal ist, verbreitert werden? Darf ein Fluchtweg in einem historischen Gebäude 10 cm länger sein als vorgeschrieben? Auf solche Fragen gibt es keine universellen Antworten, hier kommt die Verhältnismässigkeit ins Spiel.

Nach dem Prinzip müssen Aufwand und Ertrag einer Massnahme in einem vernünftigen Verhältnis zu einander stehen. Dies wägen die Brandschutzbehörden von Fall zu Fall ab. Im Vordergrund steht dabei immer die Sicherheit der Personen. Wenn die Bewohner nicht schnell genug und sicher ins Freie flüchten können, müssen Massnahmen getroffen werden. Soll hingegen in einem Schulhaus bei der Sanierung das historische Holztäfer im Korridor erhalten bleiben, kann dies bewilligt werden – obwohl in Fluchtwegen gemäss Brandschutzvorschriften brennbare Baustoffe nicht zulässig sind.

Im Bestandesbau sind häufig alternative Lösungen gefragt, die erst dank des Prinzips der Verhältnismässigkeit möglich sind. So lässt sich der Brandschutz auch bei Umbauten oder Sanierungen sinnvoll und wirtschaftlich umsetzen.

Massnahmen, die aufgrund der Verhältnismässigkeit bewilligt wurden, dürfen nicht isoliert betrachtet oder als allgemein gültig interpretiert werden. Sie stehen immer im Kontext eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts für ein individuelles Objekt.

 

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