Infoplattform für Brandschutz

Sie steigen um: von Erdgas auf Holzspäne

Wenn es sich bei ihrem Gebäude um ein Einfamilienhaus oder ein Gebäude mit geringen Abmessungen handelt, wurden bei der Erdgasheizung keine Anforderungen an den Aufstellungsort gestellt. Späneheizungen müssen jedoch in einem separaten Heizraum aufgestellt werden.

Falls für die Erdgasheizung bereits ein separater Heizraum vorhanden war, überprüfen Sie, ob der Raum die Anforderungen für das neue Heizsystem erfüllt.

Da die Abgastemperaturen bei Späneheizungen höher sind als bei Erdgas, müssen Sie wahrscheinlich die Abgasanlage umrüsten.

Anforderungen an den Aufstellungsraum

Die Anforderungen sind abhängig von der Nennwärmeleistung und der Lage des Heizraums:

  • bis 70 kW: Der Heizraum muss die gleiche Brandabschnittsbildung wie die jeweilige Nutzung aufweisen, jedoch mindestens EI30.
  • ab 70 kW oder Heizraum im Untergeschoss: Der Heizraum muss als Brandabschnitt EI60 ausgeführt werden. Für die Türen ist EI30 gefordert. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen.

Ein direkter Zugang vom Freien in den Heizraum ist gefordert:

  • bei einer Nennwärmeleistung ab 1200 kW.
  • wenn der Heizraum im 2.UG oder tiefer liegt und die Nennwärmeleistung grösser als 600 kW ist.

Lagerung des Brennstoffs

  • Bis zu einem Volumen von 0.8 m³ dürfen Späne in Containern oder Behältern im Arbeitsraum gelagert werden.
  • Für grössere Mengen sind separate Silos oder Spänelagerräumen gefordert.

 

Detaillierte Informationen zur Lagerung und Beschickung sowie weitere Anforderungen gibt die Erläuterung 104-15 «Spänefeuerungen» der VKF:

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.