Infoplattform für Brandschutz

Sie steigen um: von Erdöl auf Holzspäne

Überprüfen Sie, ob Ihr Heizraum die Anforderungen an das neue Heizsystem erfüllt.

Da die Abgastemperaturen bei Pellets-, Schnitzel- oder Holzstückheizungen höher sind als bei Erdöl, müssen Sie wahrscheinlich die Abgasanlage umrüsten. Die Anlage muss in jedem Fall von einem Fachmann überprüft werden.

Anforderungen an den Aufstellungsraum

Die Anforderungen sind abhängig von der Nennwärmeleistung und der Lage des Heizraums:

  • bis 50 kW: bei Einfamilienhäusern und Gebäuden mit geringen Abmessungen gibt es keine Anforderungen an den Aufstellungsraum. Davon ausgenommen sind Schreinereien und Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen. 
  • bis 70 kW: Der Heizraum muss die gleiche Brandabschnittsbildung wie Nutzung aufweisen, jedoch mindestens EI30.
  • ab 70 kW oder Heizraum im Untergeschoss: Der Heizraum muss als Brandabschnitt EI60 ausgeführt werden. Für die Türen ist EI30 gefordert. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen.

Ein direkter Zugang vom Freien in den Heizraum ist gefordert:

  • bei einer Nennwärmeleistung ab 1200 kW.
  • wenn der Heizraum im 2.UG oder tiefer liegt und die Nennwärmeleistung grösser als 600 kW ist.

Anforderungen an Abgasanlagen

Die Anforderungen an die Belüftung und die Zufuhr der Verbrennungsluft sowie an Kamine und Abgasanlagen finden Sie im Fachthema «Heizungen, Öfen, Cheminées».

Lagerung des Brennstoffs

  • Bis zu einem Volumen von 0.8 m3 dürfen Späne in Containern oder Behältern im Arbeitsraum gelagert werden.
  • Für grössere Mengen sind separate Silos oder Spänelagerräumen gefordert.

 

Detaillierte Informationen zur Lagerung und Beschickung sowie weitere Anforderungen gibt die Erläuterung 104-15 «Spänefeuerungen» der VKF:

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