Infoplattform für Brandschutz

Dort arbeiten, wo man wohnt

In einem Neubau zieht im Erdgeschoss eine Schreinerei ein. Die oberen Etagen werden als Wohnungen ausgebaut. Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt und mit einer Wärmepumpe mit nicht brennbarem Kältemittel geheizt. Ein Treppenhaus mit Aufzug verbindet die Geschosse.

Nutzungskonzept

Schreinerei im EG, je eine Wohnung im 1.OG und 2.OG

Die Schreinerei gehört in die Nutzung «Gewerbe, Industrie».

Die Anforderungen sind bei der Nutzung «Gewerbe, Industrie» höher als bei «Wohnen».

Gebäudegeometrie

Das Gebäude ist 10,5 m hoch und gehört damit in die Kategorie «Gebäude geringer Höhe» (bis11 m hoch).

Brandschutzkonzept

Die Brandschutzmassnahmen werden nach dem Standardkonzept ausgelegt.

Qualitätssicherung

Das Gebäude wird voraussichtlich in QSS 1 eingeteilt.

Brandschutzabstände

Der Abstand zum nächsten Gebäude beträgt 12 m. Die minimal geforderten Brandschutzabstände sind damit eingehalten.

Brandabschnitte

Als eigene Brandabschnitte ausgebildet werden:

  • Nutzung «Gewerbe, Industrie»
  • Nutzung «Wohnen». Gemäss den Anforderungen innerhalb dieser Nutzung werden zudem folgende Brandabschnitte gebildet: jede einzelne Wohnung; Keller, Waschräume etc. als Brandabschnitt zusammengefasst; Technikräume, Heizraum
  • gemeinsam genutztes Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg)

Anforderungen an das Gebäude als Ganzes

  • Feuerwiderstand Tragwerk: An das Tragwerk gelten die Anforderungen der Nutzung «Gewerbe, Industrie». Der geforderte Feuerwiderstand hängt von der Brandbelastung ab.
  • Verwendung von Baustoffen: Für die Gebäudehülle und den Innenausbau des vertikalen Fluchtwegs (gemeinsam genutztes Treppenhaus) gelten die Anforderungen der Nutzung «Gewerbe, Industrie».
  • Heizung, Lüftung, Aufzug: Massgebend sind die Anforderungen der Nutzung «Gewerbe, Industrie».
  • Blitzschutz, Rauch- und Wärmeabzug: keine Anforderungen

Flucht- und Rettungswege

Für beide Nutzungen gilt: Der Fluchtweg bis zum gemeinsamen Treppenhaus oder bis zu einem Ausgang ins Freue darf maximal 35 m lang sein.

Bei Gewerbebauten ist in horizontalen und vertikalen Fluchtwegen eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben. Das gemeinsame Treppenhaus muss deshalb im Erd- und Untergeschoss damit ausgestattet werden.

Anforderungen an die einzelnen Nutzungen

  • Nutzung «Gewerbe, Industrie»

    Baustoffe: In Innenräumen, also für Wände, Decken, Stützen, Dämmschichten oder Treppen und Podeste, gilt die Mindestanforderung der Kategorie RF3.

    Löschgeräte: Handfeuerlöscher sind vorgeschrieben.

    Falls gefährliche Stoffe gelagert werden, sind zusätzliche Anforderungen zu beachten.


    Fluchtwege innerhalb der Nutzung

    • Der Fluchtweg darf innerhalb der Nutzungseinheit über einen angrenzenden Raum führen.
    • Die Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen.
    • Die Türe zum Treppenhaus muss mit einem Schliesssysteme nach SN EN 179 ausgerüstet sein.
    • Der Korridor muss mit einer Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein.
    •  Fluchtwege und Notausgänge müssen gut erkennbar markiert sein.
    • Die Fluchtwege müssen immer frei zugänglich sein.

     

  • Nutzung «Wohnen»

    Baustoffe: In Innenräumen, also für Wände, Decken, Stützen, Dämmschichten oder Treppen und Podeste, gilt die Mindestanforderung der Kategorie RF3.

     

    Fluchtwege innerhalb der Nutzung:

    • Der Fluchtweg darf über mehrere Räume führen.
    • Die Wohnungseingangstüre muss nicht in Fluchtrichtung öffnen.

     

    Zusätzliche Anforderungen bestehen:

    • wenn Personen beherbergt werden.
    • beim Einbau von Cheminées oder Öfen.

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