So gehen Sie vor
Einige Grundsätze vorweg
- Unterschiedliche Nutzungen müssen als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein.
- Grundsätzlich wird das Gebäude als Ganzes in eine Qualitätssicherungsstufe (QS-Stufe) eingeteilt. Bei besonderen Brandgefahren kann die Brandschutzbehörde die QS-Stufe jedoch für eine oder mehrere Nutzungen erhöhen.
- Wenn Gebäudeteile mit Brandmauern voneinander getrennt sind, können sie in unterschiedliche Gebäudekategorien eingeteilt sein. Ist zum Beispiel zwischen einem Bürohaus mit sieben Stockwerken und dem einstöckigen Anbau eine Brandmauer vorhanden, fällt das Bürohaus in die Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe» und der Anbau ist ein «Gebäude mit geringen Abmessungen». Ist keine Brandmauer vorhanden, wird das Gebäude als Ganzes betrachtet und fällt in die Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe». Damit gelten auch an den Anbau die Anforderungen der Kategorie «Gebäude mittlerer Höhe».
Brandschutzanforderungen bestimmen
Mit HeurekaPlus können Sie die Brandschutzanforderungen auch für Mischnutzungen einfach zusammenstellen. Beantworten Sie einige Fragen zum Objekt. HeurekaPlus stellt die Anforderungen für Sie zusammen. zu HeurekaPlus
Falls Sie die Brandschutzanforderungen selbst zusammenstellen oder sich über das Vorgehen informieren möchten, finden Sie im Folgenden Erklärungen dazu.
Nutzungskonzept
Legen Sie fest, in welchen Teilen des Gebäudes welche Nutzungen liegen. Denken Sie dabei auch an künftige Nutzungen.
Bestimmen Sie die Nutzung mit den strengsten Anforderungen. Eine Übersicht dazu gibt das Kapitel «Was gilt bei Mischnutzungen».
Gebäudegeometrie
Bestimmen Sie die Gebäudehöhe. Informationen dazu finden Sie auf dem Forum Brandschutz im Beitrag «Gebäudehöhe richtig messen».
Anhand der Gebäudehöhe schlagen Sie die Gebäudekategorie nach. Eine Übersicht über die Kategorien gibt das Glossar.
Brandschutzkonzept
Legen Sie fest, ob Sie ein bauliches oder ein Löschanlagenkonzept anwenden.
Qualitätssicherung
Anhand der Nutzung und Gebäudekategorie können die voraussichtliche QS-Stufe bestimmen. Schlagen Sie dazu unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Qualitätssicherung» nach.
Über die definitive Einteilung entscheidet die Brandschutzbehörde.
Brandschutzabstände
Überprüfen Sie, ob die Abstände zum Nachbargebäude nicht kleiner sind als die minimal geforderten Brandschutzabstände und treffen Sie wenn nötig Ersatzmassnahmen. Information dazu bietet das Fachthema «Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte».
Bandabschnitte
Unterschiedliche Nutzungen sowie horizontale und vertikale Fluchtwege müssen eigene Brandabschnitte bilden.
Welche Brandabschnitte Sie innerhalb einer Nutzung festlegen müssen, finden Sie unter Ihrer Nutzung im Thema «Tragwerke und Brandabschnitte».
Anforderungen an das Gebäude als Ganzes
Bestimmen Sie die Anforderungen auch, wenn Sie ein bestehendes Gebäude umnutzen oder einen Anbau planen. Bestehende Gebäude müssen unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit an die gültigen Brandschutzvorschriften angepasst werden.
Massgebend ist die Nutzung mit den strengsten Anforderungen. Wählen Sie diese Nutzung unter «Suche nach Nutzung» und geben Sie die Gebäudegrösse ein. Dort finden Sie die Anforderungen an:
- Feuerwiderstand des Tragwerks
- Verwendung von Baustoffen: Gebäudehülle und der Innenausbau gemeinsam genutzter Bereiche
- Blitzschutz: Wenn bei einer Nutzung ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist, gilt dies für das ganze Gebäude.
- Rauch- und Wärmeabzug (Abströmöffnungen in Treppenhäusern)
- Heizung, Lüftung und Aufzug, falls diese sich über mehrere Nutzungen erstrecken
- Solaranlage
Flucht- und Rettungswege
Unabhängig von der Nutzung gilt: Die maximale Fluchtweglänge zu einem Ausgang ins Freie beträgt 35 m.
Bei gewissen Nutzungen dürfen einzelne Räume zu Nutzungseinheiten zusammengefasst werden, wenn die Räume in einem funktionellen Zusammenhang zu einander stehen. Ein Beispiel sind Unterrichtszimmer und Korridor in einer Schule. Innerhalb der Nutzungseinheit darf der Fluchtweg je nach Nutzung über einen oder mehrere angrenzende Räume gehen.
Spezialfall: Wenn der horizontale Fluchtweg zu mindestens zwei separaten Ausgängen ins Freie oder in Treppenhäuser führt, darf der Fluchtweg (bestehend aus dem horizontalen Fluchtweg und dem Weg im Raum) 50 m betragen. Der Fluchtwegteil innerhalb der Nutzungseinheit darf jedoch auch in diesem Fall 35 m nicht überschreiten.
Innerhalb einer Nutzung können weitere Anforderungen gelten. Diese finden Sie unter Ihrer Nutzung im Thema «Flucht- und Rettungswege».
Anforderungen an die einzelnen Nutzungen
Wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» die jeweilige Nutzung und Gebäudegrösse. Dort finden Sie die Anforderungen an:
- Verwendung von Baustoffen: Innenausbau innerhalb einer Nutzung
- Fluchtwege innerhalb einer Nutzung
- Kennzeichnung von Fluchtwegen, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung
- Feuerlöscher und Wasserlöschposten
- Heizungen, Lüftungen, Aufzug, die sich nur über diese Nutzung erstrecken
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