Spital, Klinik, Heim (ab 20 Personen)
Wie hoch ist Ihr Gebäude?
Wie Sie die Gebäudehöhe richtig messen, finden Sie im Praxistipp auf dem Forum Brandschutz.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
In Spitälern, Kliniken oder Heimen (Beherbergungsbetrieben [a]) dürfen Zimmer zu einer Wohneinheit zusammengefasst werden, wenn die Fluchtwege über eine gemeinsam genutzte Vorzone führen und wenn die Fluchtweglänge bis in einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg maximal 20 m beträgt.
Was im Kanton Bern als Wohneinheit gilt und welche Brandschutzmassnahmen für Wohneinheiten und bei objektbezogenen Konzepten getroffen werden müssen, regelt die Fachstelle Brandschutz der GVB im Brandschutzmerkblatt «Beherbergungsbetriebe [a] – Bettengeschosse und Wohneinheiten».
Unter dieser Nutzung fassen wir Krankenhäuser, Kliniken, Alters- und Pflegeheime oder Wohnheime zusammen, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die auf fremde Hilfe angewiesen sind (Beherbergungsbetriebe [a]).
Falls Sie Personen beherbergen, die keine fremde Hilfe benötigen, wählen Sie die Nutzung Hotel, Ferienheim.
Falls weniger als 20 Personen bei ihnen untergebracht sind, wählen Sie die Nutzung Wohnen.
Sind Sie unsicher, in welche Kategorie Ihr Betrieb gehört? Dann gehen Sie durch die Abfragen im Beitrag «Betreuung und Beherbergung: In welche Kategorie gehört Ihr Betrieb?» auf dem Forum Brandschutz.