Infoplattform für Brandschutz

Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung ist erforderlich.

Kontrolle und Beurteilung

Kontrolle

Brandmeldeanlagen müssen regelmässig kontrolliert werden.

Im Kanton Bern werden Gebäude in der Regel alle 15 Jahre kontrolliert.

Beurteilung

Nach 15 Jahren Betrieb müssen Brandmeldeanlagen von einer VKF-anerkannten Fachfirma beurteilt werden:

  • Ist die konzeptionelle Auslegung noch auf dem aktuellen Stand der Technik?
  • Sind die Ersatzteile noch auf dem Markt erhältlich und kann der Errichter die Wartung noch garantieren?
  • Gab es Nutzungsänderungen, aufgrund derer die Brandmeldeanlage nicht mehr vollumfänglich wirksam ist?
  • Haben sich die Brandgefahren verändert?

Wenn die Brandmeldeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, muss sie angepasst werden.

Die Beurteilung muss der Brandschutzbehörde vor Beginn der Revisionsarbeiten mit dem Formular «Vorabklärung Beurteilung Brandmeldeanlagen» zur Prüfung eingereicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter dem Fachthema Brandmeldeanlagen.

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