Vermietung von Zimmern an Touristen – mehr als 19 Personen
Die Bestimmungen gelten für den Kanton Bern.
Wenn Sie mehr als 19 Personen beherbergen, gehört Ihr Gebäude nicht mehr in die Nutzung «Wohnen», sondern fällt unter «Hotel, Ferienheim». Damit liegt eine Nutzungsänderung vor.
Die Anforderungen finden Sie unter der Nutzung «Hotel, Ferienheim».
Beantragen Sie eine Gastgewerbebewilligung und reichen Sie ein Baugesuch ein. Zuständig im Bereich Brandschutz ist die Fachstelle Brandschutz der GVB.