Infoplattform für Brandschutz

Ich möchte Zimmer an Touristen vermieten. Was ist im Kanton Bern zu tun?

Wer Zimmer an Touristen vermietet, muss zusätzliche Brandschutzmassnahmen treffen – auch wenn es sich nur um kurzzeitige Vermietungen über Online-Plattformen handelt. Die Massnahmen sind in erster Linie abhängig von der Anzahl Personen, die Sie beherbergen.

Wenn Sie Wohnraum dauerhaft vermieten, müssen Sie keine zusätzlichen Massnahmen umsetzen.

Spezialfall: Falls Sie keine festen Liegenstellen bereitstellen, sondern «Schlafen im Stroh» auf Ihrem Landwirtschaftsbetrieb anbieten, finden Sie die Anforderungen unter Nutzung «Landwirtschaft» im Abschnitt «Schlafen im Stroh».

Für wie viele Personen vermieten Sie Schlafgelegenheiten?

Ist Ihr Umbauvorhaben noch nicht in unserer Liste enthalten?

Wir werden die Liste mit weiteren häufigen Bauvorhaben ergänzen. Ihre Vorschläge nehmen wir dabei gerne entgegen.
Geben Sie hier eine kurze Beschreibung Ihrer Idee ein.

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