Baustoffe und Materialien
Leicht entzündbare und rasch abbrennende Materialien sind als Baustoffe nicht zugelassen.
Im Bereich von Zündquellen dürfen nur Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF1 verwendet werden. Andernfalls müssen ausreichende Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Dekorationen, Vorhänge und dergleichen dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen und keine giftigen Gase entwickeln.
Eindeckungen von Ständen und Überdachungen mit Blachen, Membranen oder Folien müssen aus Baustoffen bestehen, die mindestens die Brandverhaltensgruppe RF2 aufweisen.