Technik, Gas und Brennstoffe
Elektroinstallationen
Elektroinstallationen sind gemäss den geltenden Vorschriften auszuführen, siehe dazu Niederspannungs-Installationsnorm NIN 2020 der Electrosuisse.
Zu Beleuchtungskörpern und Scheinwerfern sind genügend grosse Sicherheitsabstände einzuhalten.
Gasgeräte und Gasinstallationen
Für das Aufstellen und die Installation von Gasverbrauchern gelten die Gasleitsätze des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches.
Gasgeräte müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen (siehe EG-Richtlinie 2009/142/EG2 «Gasverbrauchseinrichtungen»). Die Geräte müssen mit einer Vorrichtung ausgerüstet sein, um die Gaszufuhr zu unterbrechen, wenn das ausströmende Gas nicht brennt.
Für das Aufstellen von Gasgeräten sind die Bestimmungen des Herstellers zu beachten. Die Geräte sind in sicherer Distanz von allem Brennbaren aufzustellen. Es ist auf eine genügend grosse Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft und Raumlufterneuerung) zu achten.
Gasinstallationen (ab Netz oder Tank) dürfen nur von konzessionierten Installateuren vorgenommen werden.
Gasflaschen sind vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen zu schützen. Sie dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden.
Weitere Informationen
Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» der VKF
Flüssige Brenn- und Treibstoffe
Flüssige Brenn- und Treibstoffe sowie Flüssiggas sind vor unbefugtem Zugriff geschützt, abseits von Durchgängen und Fluchtwegen und wenn möglich im Freien zu lagern.
Gasflaschen sind vor übermässiger Erwärmung, mechanischer Beschädigung und Umfallen zu schützen. Sie dürfen nicht zusammen mit leicht brennbaren oder selbstentzündlichen Stoffen gelagert werden.
Weitere Informationen
Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» der VKF