Das Wichtigste in Kürze
Je nach Dauer und Art der Veranstaltung sind verschiedene Bewilligungen nötig.
Bleiben Markstände oder Verpflegungs- und Verkaufsstätten länger als 6 Monate am Ort, ist eine Baubewilligung erforderlich.
Bei Anlässen mit mehr als 500 Personen muss grundsätzlich ein Sicherheitskonzept erstellt und ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SiBe) bestimmt werden.
Markt-, Verkaufs- und Verpflegungsstände sind so anzuordnen, dass die nötigen Flucht- und Verkehrswege sichergestellt sind. Sie dürfen den Einsatz der Rettungsdienste nicht behindern.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.