Infoplattform für Brandschutz

Das Wichtigste in Kürze

Die Bestimmungen gelten für unter- und oberirdische Asylunterkünfte bei:

  • Beherbergung von mehr als 20 Asylsuchenden in Gebäuden wie Hotels, Heimen, Wohnhäusern, Baracken und Containern sowie
  • Beherbergung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen

Falls Sie 20 oder weniger Asylsuchende in einem Gebäude beherbergen oder wenn die Familien in einzelnen Wohnungen (Familienbelegung) untergebracht sind, gelten die Anforderungen einer Wohnnutzung. Wählen Sie dazu die Nutzung Wohnen.

Unterkünfte für Asylsuchende sind als Beherbergungsbetriebe der Kategorie B zu betrachten (Beherbergung von Personen, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind).

Die GVB prüft vor der Inbetriebnahme einer Unterkunft das Evakuierungs- und Sicherheitskonzept und legt je nach Fall zusätzliche Massnahmen fest.

Brandschutzmerkblatt der GVB

«Sichere Unterkünfte für Asylsuchende»

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