Vorgehen
Abklärung der geforderten Massnahmen vor der Planung
Die GVB unterstützt die zuständigen Stellen auf Anfrage bei der Planung und Bereitstellung von neuen Asylunterkünften. Dabei werden in einem Fachbericht die notwendigen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen festgelegt. Das heisst, die unter Organisatorische Massnahmen und Bauliche und technische Massnahmen beschriebenen Vorgaben können je nach Bauart, Geschosslage, Personenbelegung oder Brandschutzstandard der Unterkunft angepasst werden.
Evakuierungs- und Sicherheitskonzept
Vor der Inbetriebnahme der Asylunterkunft ist der GVB ein Evakuierungs- und Sicherheitskonzept einschliesslich der Ergebnisse aus den Abklärungen mit der zuständigen Feuerwehr vorzulegen.
Die GVB prüft das Konzept und hält die Resultate in einem Bericht fest.
Abnahme
Mit der ersten Kontrolle zur Gewährleistung der Feuersicherheit vor der Inbetriebnahme führt die GVB eine Abnahme durch.
Allfällige Mängel müssen in der vorgegebenen Frist behoben werden.
Regelmässige Kontrollen der Feuersicherheit
Für die gesetzlichen Kontrollen zur Gewährleistung der Feuersicherheit in Asylunterkünften gilt Artikel 7 des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG).