Infoplattform für Brandschutz

Betrieb und Brandverhütung

 

Die Betreiber sind verantwortlich dafür, dass die notwendigen Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden.

Insbesondere zu beachten ist:

  • In Fluchtwegen, Schlafräumen und unbeaufsichtigten Bereichen sind brennende Kerzen nicht erlaubt.
  • Ausgänge, die als Fluchtweg dienen, dürfen nicht durch Sonnenschutzvorrichtungen, Dekorationen oder andere Einrichtungen beeinträchtigt oder versperrt werden.
  • Treppenhäuser, Fluchtwege und Ausgänge sind stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit ungehindert begehbar sein. Für das Parken von Kinderwagen ist eine separate Zone ausserhalb des Fluchtwegbereiches bereitzuhalten.
  • Die Betreuungspersonen müssen informiert sein, wo Handfeuerlöscher oder Löschdecken platziert sind und wie sie angewendet werden.
  • Kochherde müssen stets frei von brennbarem Material gehalten werden.

Empfehlenswert sind Übungen für den Brandfall. Dabei werden alle Kinder und Betreuungspersonen ins Freie gebracht. Zudem wird geübt, wie die Feuerwehr alarmiert wird. Das Vorgehen ist schriftlich festzuhalten und an geeigneten Orten anzuschlagen.

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