Infoplattform für Brandschutz

Gebäude- und Haustechnik

Für die baulichen Anforderungen an den Gebäudeteil, in dem die Kindertagesstätte liegt, gelten die gleichen Anforderungen wie für Schulen.

Falls Sie dazu Informationen wünschen, speichern Sie Ihre bisherigen Resultate unter dem gewünschten Projektnamen unter «Meine Downloads». Wählen Sie die Nutzung Schule und speichern Sie die baulichen Anforderungen im gleichen Projekt.

Brandabschnitte

Auch wenn getrennte Bereiche mit verschiedenen Kindergruppen vorhanden sind, müssen diese nicht als einzelne Brandabschnitte ausgestaltet werden. Dies hat mit den Brandschutzvorschriften BSV 2015 geändert.

Ausnahme: Ist die Kindertagesstätte auf mehrere Nutzungseinheiten (z. B. ehemalige Wohnungen) verteilt, sind diese als separate Brandabschnitte beizubehalten. In denkmalgeschützten Gebäuden sind die kantonale Denkmalpflege oder der örtliche Heimatschutz und die Brandschutzexperten der GVB beizuziehen.

Lüftungsanlagen, Heizungen und Aufzüge

An diese Systeme werden bei Kindertagesstätten keine speziellen nutzungsbezogenen Anforderungen gestellt. Es gelten die gleichen Anforderungen wie an Schulen.

Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den Fachthemen Lüftungen und Klimanlagen, Heizungen, Öfen und Cheminées und Auzüge, Rolltreppen, Feuerwehraufzüge.

Blitzschutzsysteme, Brandmelde- oder Sprinkleranlagen

Blitzschutzsysteme sind nur erforderlich, wenn ein Raum vorhanden ist, in dem sich mehr als 300 Personen aufhalten können. Brandmelde- oder Sprinkleranlagen können von der Behörde verlangt werden.

Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den Fachthemen Blitzschutzsysteme, Brandmeldeanlagen und Sprinkleranlagen.

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.