Infoplattform für Brandschutz

Fluchtwege

Fluchtwege innerhalb der Kindertagesstätte bis zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg oder ins Freie dürfen maximal 20 m lang sein.

In der Nachbarschaft ist ein geeigneter, jederzeit gut zugänglicher «Sammelplatz» zu organisieren. Dieser soll im Notfall der Witterung entsprechend genügend Schutz bieten. Die Eltern müssen über den Standort des Sammelplatzes informiert werden.

Schlafräume auf Zwischengeschossen oder Galerien müssen mit Korridoren (horizontale Fluchtwege) oder Treppen (vertikale Fluchtwege) erschlossen werden.

Aufgrund der Raumeinteilung kann ein Fluchtweg in Ausnahmefällen länger als 20 m sein. In diesem Fall muss ein feuerwiderstandsfähiger Korridor zum Raum führen oder der Raum muss einen direkten Ausgang ins Freie haben. Der Fluchtweg darf aber nicht länger als 35 m sein.

So berechnen Sie die Länge der Fluchtwege

Fluchtwege dürfen innerhalb der Nutzungseinheit über mehrere Räume bis zu einem horizontalen oder vertikalen Fluchtweg oder direkt ins Freie führen. Die maximale Länge innerhalb der Nutzungseinheit beträgt 20 m.

Ein Fluchtweg muss mindestens 120 cm breit sein.

An interne Treppen und Türen werden keine Anforderungen gestellt.

In kleineren Gebäuden genügt in der Regel ein Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg). Mindestens zwei vertikale Fluchtwege sind vorgeschrieben, wenn die Geschossfläche grösser als 900 m² ist.

Schaltgerätekombinationen

Anforderungen und Kontrollen

Für Schaltgerätekombinationen (SK) in Fluchtwegen gelten besondere Brandschutzanforderungen.

Ausnahmen sind Korridore innerhalb von Nutzungseinheiten, zum Beispiel bei Wohnungen. Dort müssen für Schaltgerätekombinationen (SK) keine speziellen Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden.

Die folgenden Bestimmungen gelten für den Kanton Bern.

 

Neubauten, umfassende Umbauten oder Umnutzungen

Im Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) sind die Anforderungen abhängig von der Grösse der Front des Gehäuses:

  • Bei einer Front bis 1,5 m² muss das Gehäuse der SK die Schutzart IP 4X erfüllen (siehe Norm DIN EN 60529), aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 bestehen und den Feuerwiderstand EI 30 aufweisen. Kabelverschraubungen dürfen mit Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF3 (cr) abgedichtet werden.
  • Ist die Front grösser als 1,5 m², muss eine SK mit einem VKF-anerkannten Brandschutzabschluss mit Feuerwiderstand EI 30 aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 abgetrennt werden.
  • Wenn sich die SK in einem geprüften Gehäuse mit Schutzart IP 5X oder höher befindet, ist kein zusätzlicher Brandschutzabschluss nötig. Voraussetzung ist, dass das Gehäuse den Feuerwiderstand EI 30 aufweist und aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 besteht. Dies gilt unabhängig von der Grösse des Gehäuses.

In horizontalen Fluchtwegen, die von den vertikalen Fluchtwegen mit einem Brandabschluss abgetrennt sind, müssen SK in Gehäuse der Schutzart IP 4X aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 eingebaut werden.

Kabelverschraubungen dürfen mit Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF3 abgedichtet werden.

Kabel

  • In horizontalen Fluchtwegen ist eine maximale Brandbelastung aufgrund der Kabel von 200 MJ/Laufmeter zulässig. Eine Brandbelastung von 200 MJ/Laufmeter ergibt sich z.B. bei 60 bis 70 Elektrokabel (4 x 1.5 mm² oder 3 x 1.5 mm²). Örtlich sind höhere Werte zulässig.
  • Die Brandschutzbehörde kann Nachweise für die Berechnung der Brandbelastung verlangen.
  • Kabel mit kritischen Verhalten (cr) dürfen nicht eingesetzt werden.

Kontrolliert werden diese Brandschutzmassnahmen von der Brandschutzbehörde (im Kanton Bern Brandschutzexperte der GVB oder Feueraufseher der Gemeinde).

 

Kleine Umbauten, bei denen die SK unverändert bleiben

Beim Umbau sind keine speziellen Massnahmen nötig. Bei der periodischen Elektrokontrolle kann jedoch das unabhängige Kontrollorgan (Elektrokontrolleur) zusätzliche Brandschutzmassnahmen fordern.

Kontrolliert werden diese Brandschutzmassnahmen durch den Elektrokontrolleur.

 

Ersatz oder Erweiterung der SK

Für ein neues Gehäuse sind Baustoffe der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 gefordert.

Ein bestehendes Gehäuse aus brennbaren Baustoffen muss mindestens innen mit Baustoffen der Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1 wärmeisolierend ausgekleidet werden, zum Beispiel mit Brandschutzplatten BSP 30 (Brandverhaltensgruppe Kategorie RF1).

Kontrolliert werden diese Massnahmen von einem unabhängigen Kontrollorgan (Elektrokontrolleur).

 

Übersicht über Massnahmen und Verantwortlichkeiten

Ausgänge und Fluchtwege müssen gekennzeichnet werden

Rettungszeichen müssen gut sichtbar sein.

Die Rettungszeichen werden quer zur Fluchtrichtung auf Türsturzhöhe angebracht.

Dekorationen oder andere Einrichtungen dürfen die Sicht auf die Rettungszeichen nicht behindern.

Andere beleuchtete Zeichen oder Beschriftungen und Spiegel dürfen nicht ablenken oder zu Verwechslungen führen.

So müssen Rettungszeichen gestaltet sein

An die Schilder (Rettungszeichen) werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Form: rechteckig oder quadratisch
  • Elemente: ein Pfeil für die Fluchtrichtung, je ein Symbol für eine Person und für den Ausgang
  • Farben: weisse Richtungspfeile und weisse Symbole auf grünem Grund
  • Grösse: Kantenlänge mindestens 150 mm. Die Zeichen müssen von jedem Ort im Raum lesbar sein.

Beispiele:

Die Kennzeichnung von Ausgängen und Fluchtwegen muss möglichst einheitlich sein.

Grüne Farbe darf nicht für andere Zwecke verwendet werden, damit es keine Verwechslungen gibt.

Sicherheitsbeleuchtung

In vertikalen und horizontalen Fluchtwegen muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden.

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung

  • Die Sicherheitsbeleuchtung leuchtet die Bodenzone und den Weg ins Freie aus (minimale Beleuchtungsstärke 1 Lux)
  • Leuchten in Bodennähe müssen bruchfest sein
  • Bei Stromausfall muss die Sicherheitsbeleuchtung spätestens nach 15 s einschalten und mindestens 30 min lang leuchten
  • Tragbare Sicherheitsleuchten sind nur in Räumen erlaubt, in denen sich ausschliesslich Betreuungspersonen aufhalten
  • Die Sicherheitsbeleuchtungen dürfen nicht mit einem Hauptschalter oder einem Schalter der normalen Raumbeleuchtung ausgeschaltet werden können

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.