Feuerlöscher und Rauchmelder
Vorgeschrieben ist mindestens ein Handfeuerlöscher.
Wir empfehlen zudem:
- in Schlafräumen mindestens einen batteriebetriebenen Rauchmelder
- eine Löschdecke pro Krippengruppe
Löschgeräte müssen sachgerecht in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sein. Das Wartungsintervall richtet sich nach den Herstellerangaben. Der LGVS (Löschgeräteverband Schweiz) empfiehlt unabhängig davon, Handfeuerlöscher mindestens alle drei Jahre durch eine Fachfirma warten zu lassen.
Handfeuerlöscher zählen heute nicht mehr zu den kostspieligen Anschaffungen. Die GVB leistet deshalb keine Unterstützungsbeiträge mehr an den Kauf dieser Geräte, beteiligt sich aber an den Auffüllkosten.