Bewilligung
Wenn die Kindertagesstätte in einem Neubau geplant ist, sind die Brandschutzmassnahmen für den Betrieb und den Ausbau Teil der Baubewilligung.
Bei einem Umbau oder einer Umnutzung, z. B. wenn eine Wohnung oder ein Büroraum neu als Kindertagesstätte genutzt wird, ist eine Überprüfung der Brandschutzmassnahmen nötig. Die GVB führt die Überprüfung im Auftrag des Betriebs durch und erstellt eine Stellungnahme zuhanden der Bewilligungsbehörde.
Hier finden Sie die zuständige Bewilligungsbehörde im Kanton Bern:
- subventionierte Kindertagesstätten: Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF)
- private Kindertagesstätten: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)