Infoplattform für Brandschutz

Bewilligung

Wenn die Kindertagesstätte in einem Neubau geplant ist, sind die Brandschutzmassnahmen für den Betrieb und den Ausbau Teil der Baubewilligung.

Bei einem Umbau oder einer Umnutzung, z. B. wenn eine Wohnung oder ein Büroraum neu als Kindertagesstätte genutzt wird, ist eine Überprüfung der Brandschutzmassnahmen nötig. Die GVB führt die Überprüfung im Auftrag des Betriebs durch und erstellt eine Stellungnahme zuhanden der Bewilligungsbehörde.

Hier finden Sie die zuständige Bewilligungsbehörde im Kanton Bern:

Um diese Inhalte zu sehen, müssen Sie sich anmelden.

Klicken Sie dazu auf das Schloss. Falls Sie kein Login haben, können Sie sich kostenlos registrieren. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.