Infoplattform für Brandschutz

Brandschutzkonzept

 

Falls Ihr Gebäude in die Qualitätsstufe 2 (QSS) oder höher eingeteilt ist, kann die Brandschutzbehörde ein Brandschutzkonzept für die Baustelle verlangen.

Ob Ihr Projekt in QSS 2 oder in eine höhere Stufe fällt, erfahren Sie in den Ausführungen zur Qualitätssicherung.

Das Brandschutzkonzept für die Baustelle muss vor Beginn der Arbeiten bei der GVB oder dem kommunalen Feueraufseher eingereicht werden. Die zuständige Instanz kann zum Konzept Stellung nehmen.

Das Konzept gilt für die gesamte Bauzeit, vom Rohausbau bis zum Mieterausbau. Es muss laufend aktualisiert und der Gefährdung bzw. dem Stand der Arbeiten angepasst werden.

Folgende Angaben müssen im Brandschutzkonzept enthalten sein:

  • Schutzziele und Risikoschwerpunkte
  • Sicherheitsorganisation mit Nennung der verantwortlichen Personen
  • Situationsplan mit Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr und die Rettungsdienste (Zufahrten, Zugang zu Hydranten, Interventionszugang zum Gebäude)
  • Situationsplan (z. B. Standorte Gaslager, Lager für brennbare Flüssigkeiten, Sammelplatz)
  • Massnahmen und Absprachen, die mit den Rettungsdiensten (z. B. Feuerwehr, Sanität) und Polizei getroffen wurden
  • wenn möglich grafische Darstellung der organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen auf den aktuellen Planunterlagen

Beispiele baulicher Massnahmen

  • Gewährleisten der Flucht- und Rettungswege bis auf die Strasse
  • Bildung provisorischer Brandabschnitte
  • Absperren der Baustelle gegen unbefugten Zutritt

Beispiele technischer Massnahmen

  • Anbringen von Sicherheitsbeleuchtungen und Signalisationen, vor allem bei Flucht- und Rettungswegen
  • Bereitstellen der Infrastruktur, damit Alarme an Rettungskräfte und Feuerwehr übermittelt werden können
  • Installation von Löscheinrichtungen wie Wasserlöschposten und Handfeuerlöscher, Trockensteigleitungen und Hydranten
  • Installation von Gefahrenmeldern (Austritt von Gasen, erhöhte Temperaturen, erhöhter Druck, Rauchentwicklung)
  • Bestehende Gefahrenmelder und Löscheinrichtungen sind in betriebsbereitem Zustand zu halten. Neuanlagen sollten so rasch wie möglich in Betrieb genommen werden

Beispiele organisatorischer Massnahmen

Für die Bauphase wird eine Sicherheits- und Notfallorganisation aufgebaut:

  • Wächterdienst ausserhalb der Arbeitszeiten, insbesondere auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Absprachen für den Ereignisfall mit den öffentlichen Notfallorganisationen wie Feuerwehr, Sanitätsdienst, Polizei
  • Zutritts- und Zufahrtsregelungen, Zufahrtskennzeichnung für Rettungsdienste und Polizei
  • Planung von Materialmanagement und Logistik, damit die Brandlasten im Rahmen der Versorgung auf der Baustelle und der Entsorgung von Bauschutt auf ein Minimum reduziert werden
  • Geeignete Lagerung des Materials, damit für die Baustelle, für Mensch und Umwelt keine Gefahren entstehen
  • Einrichten von «Safety Points» mit Situationsplan, Notfallnummern, Telefonnummer der Bauleitung, Sicherheitsbeauftragten des Gebäudes, Interventionsgruppe IVG
  • Bereitstellen von genügend geeigneten Handfeuerlöschern und Löschdecken bei den «Safety Points»
  • genügend grosse Sicherheitsabstände beim Einsatz mobiler Feuerungsaggregate (allenfalls separate Brandabschnitte)
  • Kranbezeichnung mit Nummern oder Buchstaben
  • Keine feuergefährlichen Arbeiten vor Arbeitsschluss
  • Ausstellen von Schweissbewilligungen
  • Einrichten von Raucherzonen, Fumoirs, Bereitstellen von Aschenbechern

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