Umbau und Teilinbetriebnahmen
Wenn das Gebäude während des Umbaus genutzt wird, darf die Sicherheit von Personen und Tieren durch den Umbau nicht beeinträchtigt werden.
Werden einzelne Gebäudeteile in Betrieb genommen, bevor das Bauprojekt fertig ist, müssen die Brandschutzvorschriften für diese Gebäudeteile erfüllt sein. Je nach Nutzung (z. B. Räume mit grosser Personenbelegung, Beherbergungsbetriebe, Heime, Verkaufsräume usw.) führt die Behörde eine Zwischenabnahme durch.
Provisorische Einrichtungen können bewilligt werden, wenn die Schutzziele eingehalten werden.
Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen und Blitzschutzsysteme, die in Etappen erstellt werden, müssen durch die Inspektionsstelle der GVB, unter Rücksprache mit der Brandschutzbehörde, abgenommen werden.