Qualitätssicherung
Falls Ihr Gebäude in die Qualitätsstufe 1 (QSS) gehört, gilt die übliche Sorgfaltspflicht. Es sind keine speziellen Brandschutzmassnahmen auf der Baustelle gefordert.
Bei der Stufe QSS 2 kann die Brandschutzbehörde bei Umbau- Sanierungs- und Umnutzungsprojekten ein Brandschutzkonzept für die Baustelle verlangen, ab QSS 3 ist es vorgeschrieben.
Gehört Ihr Gebäude in QSS 1?
Grundsätzlich gehören Gebäude bis 30 m Höhe mit folgenden Nutzungen in QSS 1:
- Wohnen
- Büro
- Schule
- Restaurant
- Theater/Kino
- Parking (über Terrain, im 1. UG oder 2. UG)
- Landwirtschaft
- Industrie und Gewerbe mit mittlerem Brandrisiko (siehe Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte», Anhang zu Ziffer 3.7.5)
Achtung: Sobald besondere Brandrisiken vorliegen, können oben genannte Gebäude oder Teilbereiche in eine höhere Stufe eingeteilt werden.
Checkliste QSS1
Haben Sie an alles gedacht? Nutzen Sie die Checkliste als Arbeitshilfe für Bauvorhaben, die unter QSS 1 fallen.
Brandrisiken, die zu QSS2 führen
- Tragwerke oder brandabschnittsbildende Bauteile sind mit Brandschutz-Spritzputz oder mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ausgestaltet.
- Gefährliche Stoffe: brennbare Gase bis 1 000 kg, leichtbrennbare Flüssigkeiten bis 2 000 l, Pneulager bis 60 t, Feuerwerkskörper bis 300 kg (bei grösseren Mengen siehe «Brandrisiken, die zu QSS 3 führen»).
- Stoffe, die im Brandfall eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, in einer Menge bis zur festgelegten Störfallgrenze.
- Explosionsgefährdete Räume oder Zonen.
- Gebäude mit Atrien.
- Gebäude mit Doppelfassade.
- Einzelne Brandabschnittsflächen über 7 200 m².
- Summe der Brandabschnittsfläche über 12 000 m².
- Anwendung von Nachweisverfahren innerhalb eines Standardkonzeptes der Brandschutzvorschriften.
- Der Brandschutz wird zu einem grossen Teil mit betrieblichen und/oder technischen Massnahmen (z. B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen) umgesetzt.
Detaillierte Angaben zur Einteilung eines Gebäudes in die Qualitätsstufen finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz».