Infoplattform für Brandschutz

Flucht- und Rettungswege

 

Während der gesamten Bauphase müssen ausreichende Flucht- und Rettungswege vorhanden sein.

Grundsätzlich gilt die Regel: Ein Fluchtweg darf maximal 35 m lang sein.

Die Fluchtwegsituation ist dem Baufortschritt laufend anzupassen.

Fluchtwege müssen immer frei gehalten werden. Ist dies aufgrund der Arbeiten nicht möglich, z. B. wenn ein Treppenhaus mit Gerüsten während Malerarbeiten verstellt ist, muss ein alternativer Fluchtweg mit Schildern gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Flucht- und Rettungswege finden Sie unter dem Fachthema Flucht- und Rettungswege.

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