Gerüste und Notdächer
Gerüstbekleidungen (Netze, Gewebe oder Folien auf der Aussenseite des Gerüsts) und Notdächer dürfen aus Baustoffen der Kategorie RF3 bestehen und müssen zur Fassade einen Abstand von mindestens 80 cm aufweisen.
Ausnahmen: In folgenden Fällen sind Baustoffe der Kategorie RF2 gefordert:
- Beherbergungsbetriebe
- Räume mit grosser Personenbelegung, z. B. in Verkaufsgeschäften oder Versammlungsstätten
- Hochhäuser
Informationen zu Baustoffen und ihren Brandverhaltensgruppen finden Sie unter dem Fachthema Baustoffe und deren Verwendung.