Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
Bei Gebäuden, die mehr als 600 Personen aufnehmen können, ist eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben.
Blitzschutzsysteme müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie jederzeit wirksam sind.
Weitere Informationen
Brandschutzmerkblatt «Blitzschutzsysteme» der GVB
Brandschutzrichtlinie 22-15 «Blitzschutzsysteme» der VKF
Weitere Informationen (rechte Spalte)
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- Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
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- Feuerlöscher
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- Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
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