Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
Sicherheitsbeauftragter Brandschutz
Für temporäre Veranstaltungen ist ab einer Belegung von mehr als 500 Personen ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SiBe) zu bestimmen. Der SiBe erfüllt seine Aufgaben gemäss Ziff. 4.3.1 und 4.3.2 der Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz».
Der SiBe ist im Sicherheitskonzept zuhanden der Bewilligungsbehörde aufzuführen.
Sicherheitskonzept
Für temporäre Veranstaltungen mit einer Belegung ab 500 Personen ist grundsätzlich ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Siehe dazu die Checkliste für Grossanlässe.
Notfall- und Einsatzkonzept
Für Grossanlässe von mehr als 1000 Personen pro Gebäude/Baute ist als integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts ein Notfall- und Einsatzkonzept zu erstellen (siehe auch Ziff. 6.3 der Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz»).
Der Veranstalter klärt darin die Rahmenbedingungen mit den Ereignis- bzw. Rettungsdiensten (Feuerwehr, Polizei, Sanität). Siehe dazu die Checkliste für Grossanlässe.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Bewilligungen und Abnahme
- Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
- Massnahmen am Event
- Feuerlöscher
- Fluchtwege und Ausgänge
- Bestuhlung
- Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen
- Baustoffe und Materialien
- Technik, Küchen und Brennstoffe
- Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
- Feuerwerke und pyrotechnische Gegenstände