Infoplattform für Brandschutz

Feuerlöscher

Folgende Löscheinrichtungen sind erforderlich:

  • je ein Handfeuerlöscher pro 600 m² Grundfläche (frostsichere Schaumlöscher und CO₂-Löscher)
  • zusätzliche Fettbrandlöscher in Küchen sowie bei Grills und Fritteusen
  • weitere Handfeuerlöscher in anderen Bereichen mit erhöhter Brandgefahr

Weitere Informationen

Fachthema Feuerlöscher und Wasserlöschposten

Brandschutzmerkblatt «Löschgeräte richtig wählen und installieren» der GVB

Brandschutzrichtline 18-15 Löscheinrichtungen der VKF

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