Das Wichtigste in Kürze
Falls Sie eine Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen planen, wenden Sie sich an eine Brandschutzfachperson.
In bestehenden Gebäuden gelten Veranstaltungen als temporär, wenn:
- sie zeitlich begrenzt sind, wie Festivals, Konzerte, Theatervorführungen, Ausstellungen, Open-Airs oder Märkte
- die Räume und Bereiche vor und nach dem Anlass anders genutzt werden
Falls Ihre Veranstaltung nicht als temporär gilt, wählen Sie unter «Suche nach Nutzung» das passende Symbol, z. B. Theater, Kino.
Je nach Dauer und Art der Veranstaltung sind verschiedene Bewilligungen nötig.
Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen muss grundsätzlich ein Sicherheitskonzept erstellt und ein Sicherheitsbeauftragter Brandschutz (SiBe) bestimmt werden.
Personen müssen rechtzeitig evakuiert werden können. Dazu sind Fluchtwege und Ausgänge abhängig von der Anzahl Personen ausreichend zu dimensionieren.
Bei grossen Veranstaltungen führt das Sicherheitspersonal regelmässige Rundgänge durch und eine Interventionsgruppe der Feuerwehr ist permanent vor Ort.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
- Das Wichtigste in Kürze
- Bewilligungen und Abnahme
- Sicherheitskonzept, SiBe, Notfallkonzept
- Massnahmen am Event
- Feuerlöscher
- Fluchtwege und Ausgänge
- Bestuhlung
- Zuschauertribünen, Bühnen und Plattformen
- Baustoffe und Materialien
- Technik, Küchen und Brennstoffe
- Blitzschutz, Potenzialausgleich und Erdung
- Feuerwerke und pyrotechnische Gegenstände