Denkmal- und Brandschutz vereinen
Bei Baudenkmälern müssen wirksame, aber optisch möglichst unauffällige Massnahmen getroffen werden, damit sie die Schutzziele des Brandschutzes erfüllen. Der Denkmalschutz verlangt, dass bei solchen Eingriffen die originale Bausubstanz so weit wie möglich erhalten und nicht zerstört wird. Beispiele für wirksame, unauffällige Massnahmen finden Sie hier.
Die Bauart, Nutzung und Lage vieler Baudenkmäler exponiert sie in besonderem Masse gegen Brandgefahren.
Zu beachten sind jedoch immer die folgenden Punkte:
- In erster Linie geht es um den Schutz von Personen.
- In zweiter Linie soll das Kulturgut respektive die Bausubstanz geschützt werden.
Die Schutzziele für historische Bauten weichen grundsätzlich nicht von den Anforderungen für andere Bestandes- oder Neubauten ab. In Anbetracht der differenzierten Zielerreichung wurden Mindestanforderungen für den Brandschutz festgesetzt.
Damit Denkmalschutz und Brandschutz vereint werden können, sind Fachleute beider Instanzen an der Ausarbeitung und Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes beteiligt.